TV auf Dachboden

HAllo,

Wieder eine leidige GEZ-Frage von mir.

Wenn jemand sich ein TV-Gerät auf den Dachboden stellt um es 14 Tägig für ein paar Stunden ins Wohnzimmer zu stellen damit ein Kind mit einer Playstaytion daran spielen kann oder eine DVD sehen, ist derjenige trotzdem zum Zahlen der Gebühr verpflichtet?
In dem Haus gäbe es eine alte Antenne auf dem Dach, diese wird aber nicht genutzt und mir kam zu Ohren dass man damit auch nicht mehr Empfangen könnte. Telefonanschluss ist auch analog. Fernsehempfang dürfe also nicht möglich sein.

Sollte die Antwort ja sein, so würde mich interessieren wie man ohne sich Gebührenpflichtig zu machen Playstation spielen kann und DVD oder Video kucken.

Gruss
M.

Hallo,
bereits der Besitz eines TV-Gerätes ist Grundlage dafür, GEZ-Gebühren bezahlen zu dürfen.

DVDs kann man alternativ schauen mit DVD-Player + Beamer.

Beatrix

Hallo,

Hiess das nicht immer sowas wie „Zum empfang bereit halten“?

Gilt das auch schon für das Zwischenlagern auf dem Dachboden?

Irgendwo wirds so ja schon verdammt unverschämt.
Es ist ja kein Empfang möglich und das Gerät wird nicht dauerhaft bereit gehalten, sondern nur zu bestimmten Nutzungen mühsam herangeschafft.

Einen Beamer wird sich der Mensch aus meinem Beispiel sicher nicht kaufen um DVDs zu sehen (geht damit überhaupt das Spielen mit der Plasystation?), einen alten TV bekommt er an jeder Ecke geschenkt.

Notfalls überlegt er dem Kind einen Fernseher zu schenken, da das Kind in einem Haushalt lebt in dem TV angemeldet ist. Dürfte das Gerät dann wenn das Kind nicht da ist auf dem Dachboden zwischengelagert werden? Oder müsste die Glotze jedesmal mit dem Kind hin und her transportiert werden?

Gruss
M.

Hallo,

Hiess das nicht immer sowas wie „Zum empfang bereit halten“?

heißt es auch immer noch.

Gilt das auch schon für das Zwischenlagern auf dem Dachboden?

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) §1 Abs. 2

Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

Solange das Gerät nur irgendwo gelagert wird, befreit dies nicht von der Gebührenpflicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

bereits der Besitz eines TV-Gerätes ist Grundlage dafür,
GEZ-Gebühren bezahlen zu dürfen.

stimmt nicht. Demnach müsste jeder Hotelgast für den TV im Zimmer Gebühren bezahlen.

Das hat weder etwas mit Besitz, noch mit Eigentum zu tun.

Gruß

S.J.

Hallo,

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) §1 Abs. 2

Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten,
wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand
Rundfunk, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der
empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt,
empfangen werden können.

Solange das Gerät nur irgendwo gelagert wird, befreit dies
nicht von der Gebührenpflicht.

Jetzt versteh ichs gar nicht mehr.
Es lässt sich mit einem Fernseher allein doch gar kein Programm empfangen.

Also wenn ich Dein Zitat richtig deute, dann wäre es ja nur mit technischem Aufwand (eine Satellitenschüssel oder eine Antenne die irgendwie anders ist als die, welche vor 20 Jahren auf den Dächern installiert wurden) möglich fern zu sehen. Warum sollte dann die Gebührenpflicht auch noch gelten wenn das empfangsunbereite Gerät auch noch die meiste Zeit auf dem Dachboden stünde?

Gruss
M.

Hallo,

mal so eine Idee: Es ist ein alter Fernseher, der nur klassisches analoges Fernsehen empfangen kann. Dieses wird aber vor Ort gar nicht mehr verbreitet. Ein analoger Kabelanschluss ist auch nicht vorhanden. Da könnte man dann zu der Überlegung kommen, dass es mit diesem Gerät ohne zusätzlichen technischen Aufwand nicht mehr möglich ist fernzusehen, weil das Minimum ein zusätzlicher externer DVB-T-Empfänger oder eine SAT-Anlage mit entsprechendem Receiver wäre.

Gruß vom Wiz

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Da könnte man dann zu
der Überlegung kommen, dass es mit diesem Gerät ohne
zusätzlichen technischen Aufwand nicht mehr möglich ist
fernzusehen, weil das Minimum ein zusätzlicher externer
DVB-T-Empfänger oder eine SAT-Anlage mit entsprechendem
Receiver wäre.

Tja, das versuch mal den Verbrechern der GEZ zu erklären. ARD und ZDF werden wohl frühestens 2012 komplett auf Digital umstellen. Solange wird noch die SchwarzWeiß-Röhre als Rundfunkempfangsgerät gelten.

Außerdem müssen doch eh Gebühren für PCs, Handy, usw. bezahlt werden.

Gruß
Torben

Hallo,

bitte genau lesen: Voraussetzung ist, dass an dem konkreten Ort heute schon kein analoges Antennenfernsehen mehr angeboten wird.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

Kannst Du mir vielleicht sagen, wie man es einer Glotze ansieht dass sie nur analoges Fernsehen empfangen kann? Ich denke ein Fernseher an den eine PlayStation angeschlossen werden kann, der ist relativ neu und kann vielleicht nicht nur analog, oder?

Dass es noch Gegenden gibt wo analog gesendet wird wusste ich nicht. Meine Eltern sagten mir sie hätten sich etwas neues kaufen müssen, also dachte ich Fernsehen geht mit so einer alten Dachantenne nicht mehr. Allerdings lässt sich sowas ja auch abbauen, ist auf alten Steildächern nur nicht sooo einfach.

Ich komme mir ja langsam blöd vor mit meinem fiktiven Fall. Aber da ich seit 20 Jahren kein TV hab ist da wohl einiges an mir vorbeigegangen.

Gruss
M. (Radiogebührenzahler, da SWR2 Hörer)

Hai!

stimmt nicht. Demnach müsste jeder Hotelgast für den TV im
Zimmer Gebühren bezahlen.

Tut er in dem Sinne auch, lediglich die direkte Begleichung der
Rechnung macht der Hotelier und zwar pro Zimmer und unabhängig davon
ob belegt oder nicht!

Der Plem

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„Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes.“ Egal wo im Haus das Gerät ist, die Gebühr wäre laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag fällig.

In dem beschriebenen Fall geht man mit dem Fernseher in ein Fernsehfachgeschäft oder Fernseher-Reperaturladen und lässt das TV-Empfangsteil so außer Funktion setzen, dass man keinen TV-Empfang mehr hat, die Scart/HDMI Anschlüsse aber noch funktionieren.

Dies ist schriftlich vom Laden zu bescheinigen.
Sollte tatsächlich mal einer von der GEZ auftauchen, nur die Bescheinigung vorzeigen. Ein TV Gerät ohne TV Empfangsteil ist kein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

Sensationelle Argumentationsweise
Hallo,

stimmt nicht. Demnach müsste jeder Hotelgast für den TV im
Zimmer Gebühren bezahlen.

Tut er in dem Sinne auch, lediglich die direkte Begleichung
der Rechnung macht der Hotelier und zwar pro Zimmer und
unabhängig davon ob belegt oder nicht!

sensationell wie Du versuchst meine Aussage zu widerlegen, in dem Du sie letztendlich doch vollumfänglich bestätigst.

Die Frage ist nicht, ob und wie das irgendwie über den Zimmerpreis an den Gast belastet wird, sondern ob der Hotelgast gegenüber der GEZ gebührenpflichtig ist.

Deiner Argumentation folgend wäre der Gast ja auch zur Zahlung von Grundsteuer und Abwassergebühr verpflichtet, nur weil der Hotelier diese zahlen muss und über fünftausend Umwege über den Zimmerpreis wieder rein holt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Fernseher mit eingebautem DVB-T Empfänger gibt es erst seit wenigen Jahren. Als DVB-T schon längst am Start war, wurden immer noch Fernseher mit rein analogem Empfänger verkauft, die dann einen externen Receiver brauchten.

Wenn die Spielkonsole über SCART (daumengroßer Stecker mit messerförmigen Kontakten und einer schrägen Seite) angeschlossen ist, dann ist das ein Anschluss, der schon seit ewigen Zeiten üblich ist. Das würde nicht unbedingt für ein modernes Gerät sprechen. Bei Anschluss über HDMI (kleiner flacher Stecker) würde dies eher für ein neues Gerät sprechen, bei dem ggf. schon ein DVB-T Empfänger eingebaut wäre. Ich würde aber mal darauf tippen, dass dann auch DVB-T irgendwo am Gerät stehen würde.

Gruß vom Wiz

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Dem ist …
… außer Sternchen nichts hinzuzufügen.

Gruß

Stefan

Hallo ich denke Du suchst eine Möglichkeit die GEZ Gebühren zu umgehen.

Vergiss es am besten.

Deine Schilderung ist hier völlig an den Haaren herbeigezogen.

Niemand benötigt einen Fernseher um sich eine DVD anzuschauen oder das Kinder mit einer Playstation spielen können.

Es gibt auch noch einen ganz normalen Computer wo man dies alles anschließen kann und hier muß auch keine Verbindung ins Internet oder Verbindung für Radio und Fernsehempfang bestehen.

Also keine GEZ Gebühren!

Niemand?
Huhu,

also mein fiktiver Fernseher ist zwar „nur“ ne Röhre, abereindeutig größer als mein Laptop oder der externe Bildschirm. Und der Ton ist auch „ferseheriger“ als aus meiner fiktiven mikrigen PC-Box.

Und der fiktive TV läuft jeden Tag. Kabelanschluss gibts hier aufm Land nicht und Antenne oder Reciever sind nicht im fiktiven Besitz.

„Niemand tut sowas“ ist ganz schön gewagt. Ich kenne direkt noch 5 Leute mehr, deren Wohnzimmer ein großer Fernseher schmückt, der noch nie ARD, ZDF oder Pro7 gesehen hat. Nicht mal Arte.

Liebe Grüße
Lockenlicht

PS:
Playstation (1) oder SNES werden da auch manchmal angeschlossen. Ist irgendwie einfacher als sich erst Zusatzschnickschnack zu kaufen um das an den PC anschließen zu können.

Ich bin ja der Meinung: wer Nutzer ist, soll zahlen. Aber wer eben kein TV schaut soll eine Möglichkeit haben, andere Geräte zu nutzen, wie zB durch „Zerstörung“ der Tuners.

Niemand benötigt einen Fernseher um sich eine DVD anzuschauen
oder das Kinder mit einer Playstation spielen können.

Es gibt auch noch einen ganz normalen Computer wo man dies
alles anschließen kann und hier muß auch keine Verbindung ins
Internet oder Verbindung für Radio und Fernsehempfang
bestehen.

Erstmal ist das technisch falsch, eine Playstation lässt sich nicht einfach so an einem normalen Comptermonitor betreiben (bis auf ein paar Ausnahmen wie die PS3 an einem HDMI-Display). Und wer möchte schon gemütlich im Sofa liegend auf einen 19" Monitor am anderen Ende des Zimmers blinzeln…

Ausserdem ist die Konstellation a) explizit erlaubt und b) durchaus möglich. Ich habe auch schon 5 Jahre ohne TV gelebt und diverse Komponenten an einem günstigen Kontrollmonitor ohne Tuner betrieben.