vorgestern gabe mein 1,5 Jahre alter TV den Geist auf.
Ich hatte ihn ausgeschalten und als ich ihn später wieder einschalten wollte, ging nichts mehr - überhaupt nichts mehr!
Kein Bild, kein Ton - nichts! Ganz so, also ob er keinen Strom bekommen würde.
Klar, morgen wird als aller Erstes der Kundendienst angerufen - schließlich hat der TV ja noch Garantie.
Trotzdem habe ich ein paar Fragen an euch Fachmänner und Fachfrauen: Wo ist der Defekt zu vermuten? Fällt jeder Defekt an einem TV-Gerät innerhalb der der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (2 Jahre) unter die Garantie? Für den Fall, dass der TV zur Reparatur mitgenommen werden muss, kann ich auf ein kostenloses Leihgerät bestehen?
Dazu kann man nur wenig hilfreiche Vermutungen äußern.
Fällt jeder Defekt an einem TV-Gerät innerhalb der der :gesetzlichen Gewährleistungspflicht (2 Jahre) unter die :Garantie?
Garantie (freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers) und Gewährleistung (gesetzliche Pflicht) sind 2 Paar Schuhe. Nach dem 1. 1. 2001 gekauft, heißt 2 Jahre Gewährleistung. Vorher gekauft, heißt 6 Monate Gewährleistung.
Für den Fall, dass der TV zur Reparatur mitgenommen werden :muss, kann ich auf ein kostenloses Leihgerät bestehen?
Nein. Im Rahmen der Gewährleistung muß der Händler Dein Fernsehgerät nicht einmal kostenlos bei Dir abholen. Du mußt es ihm in den Laden bringen und selbst wieder abholen. Alles andere ist Kulanz des Händlers.
Hallo,
eine kleine Korrektur Deines Artikels sei mir erlaubt.
Das neue Schuldrecht gilt erst ab dem 01.01.2002 und nicht schon vorher.Siehe Rauda/ Zenthöfer:„Das neue Schuldrecht“ Seite 79
Gruß
Sibylle
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