TV Gerät und Waschmaschine kaputt

Hallo,

bitte kann mir jemand eine Auskunft geben ob es möglich
ist eine Waschmaschine über das Amt zu bekommen?
Sie ging mir letzte Woche kaputt.Kann nicht mal waschen!
Gestern Abend dann der Hammer,das Fernsehgerät hat mich auch verlassen!

Weiss jemand ob ich diese Dinge beantragen kann?

Vielen Dank

Und freundliche Grüsse

Antje

hallo.

Gestern Abend dann der Hammer,das Fernsehgerät hat mich auch
verlassen!

ach gott! was ein unglück!

Weiss jemand ob ich diese Dinge beantragen kann?

eine waschmaschine (bzw. einen zuschuß zum kauf einer waschmaschine) kannst du bekommen. die gehört zum „notwendigen Lebensunterhalt“. ein fernseher nicht.

gruß

michael

eine waschmaschine (bzw. einen zuschuß zum kauf einer
waschmaschine) kannst du bekommen. die gehört zum „notwendigen
Lebensunterhalt“.

Von wem kann sie die bekommen? Von dir?
Mit Halbwissen um sich werfen hilft niemandem!

Gruß
Nelly

hallo nelly.

Von wem kann sie die bekommen? Von dir?
Mit Halbwissen um sich werfen hilft niemandem!

jaaaaaa! kratz mich! beiß mich! gib mir tiernamen!

"SGB II § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen

(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen."

ok, „zuschuß“ war das falsche wort. den gibt’s nur für die erstausstattung.

gruß

michael

eine waschmaschine (bzw. einen zuschuß zum kauf einer
waschmaschine) kannst du bekommen. die gehört zum „notwendigen
Lebensunterhalt“. ein fernseher nicht.

Mir wurde gesagt, dass das nicht mehr Sache des „Amtes“ sei. Ich muesse mir von meinem „Regelsatz“ eine kaufen.
Ebenso wurde über die Brille meines Sohnes (10) entschieden, der DRINGEND eine neue Brille benötigt.
Dies sei alles nicht mehr Sache des „Amtes“…

Gruss