TV/Kabel/X-Vertragserneuerung bei Umzug

Eine Person, die einen Vertrag für TV (oder sonstwas) mit fester Laufzeit abgeschlossen hat, möchte vor Ablauf des Vertrags umziehen.

Hat die Person nun das Recht den Anschluss „mitzunehmen“ (nehmen wir an für ein weiteres einmaliges „Bereitstellungsentgelt“) und den Vertrag in der neuen Wohnung dann einfach auslaufen zu lassen? Oder ist sie dazu gezwungen einen neuen Vertrag abzuschließen?

Hat die Person in dem Fall auch die „Not“-Möglichkeit den Vertrag in der alten Wohnung auslaufen zu lassen ohne den Umzug zu melden?

Weitere Möglichkeiten? (Unter der Annahme Kulanz ist keine Option!)

Vielen Dank!
Würde mich mich über Antworten sehr freuen.

Hat die Person nun das Recht den Anschluss „mitzunehmen“
(nehmen wir an für ein weiteres einmaliges
„Bereitstellungsentgelt“) und den Vertrag in der neuen Wohnung
dann einfach auslaufen zu lassen? Oder ist sie dazu gezwungen
einen neuen Vertrag abzuschließen?

Nach allem, was ich dazu gelesen habe, scheint dies durchaus Usus zu sein, wobei es natürlich darauf ankommt, ob der Anschluss überhaupt in der neuen Wohnung verfügbar ist.

Hat die Person in dem Fall auch die „Not“-Möglichkeit den
Vertrag in der alten Wohnung auslaufen zu lassen ohne den
Umzug zu melden?

Kann man machen, aber normalerweise enthalten diese Verträge eine Klausel, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wurde. Mit „Auslaufen lassen“ ist man dann eventuell der Dumme, der dem Nachmieter das Fernsehen bezahlt.

Weitere Möglichkeiten? (Unter der Annahme Kulanz ist keine
Option!)

  • sofort kündigen und mal sehen zu welchem Termin dies bestätigt wird
  • DVB-T testen, vielleicht ist Kabelanschluss dann passé
  • auf Fernsehen verzichten (ja, ich weiß „Haha!“, aber ist trotzdem eine realistische Möglichkeit…)

Gruß!

Horst

Hallo Horst, vielen Dank für deine Antwort!

Hat die Person nun das Recht den Anschluss „mitzunehmen“
(nehmen wir an für ein weiteres einmaliges
„Bereitstellungsentgelt“) und den Vertrag in der neuen Wohnung
dann einfach auslaufen zu lassen? Oder ist sie dazu gezwungen
einen neuen Vertrag abzuschließen?

Nach allem, was ich dazu gelesen habe, scheint dies durchaus
Usus zu sein, wobei es natürlich darauf ankommt, ob der
Anschluss überhaupt in der neuen Wohnung verfügbar ist.

Der Anschluss ist verfügbar.

Hat die Person in dem Fall auch die „Not“-Möglichkeit den
Vertrag in der alten Wohnung auslaufen zu lassen ohne den
Umzug zu melden?

Kann man machen, aber normalerweise enthalten diese Verträge
eine Klausel, dass sich der Vertrag automatisch verlängert,
wenn er nicht fristgerecht gekündigt wurde. Mit „Auslaufen
lassen“ ist man dann eventuell der Dumme, der dem Nachmieter
das Fernsehen bezahlt.

Der Vertrag ist gekündigt und läuft, sagen wir noch ein Jahr. Damit lohnt es sich dann auch nach einer Lösung zu suchen.

Weitere Möglichkeiten? (Unter der Annahme Kulanz ist keine
Option!)

  • sofort kündigen und mal sehen zu welchem Termin dies
    bestätigt wird

siehe oben

  • DVB-T testen, vielleicht ist Kabelanschluss dann passé

Wie gesagt, wir nehmen an, der Anschluss ist verfügbar.

  • auf Fernsehen verzichten (ja, ich weiß „Haha!“, aber ist
    trotzdem eine realistische Möglichkeit…)

Das wäre dann die Option „Vertrag auslaufen lassen und den Nachmieter ggf. erfreuen“

Gruß!

Horst

Der Anschluss ist verfügbar.

Dann sollte es eigentlich ganz normal weiterlaufen - bis eben die Kündigung greift.

Gruß!

Horst