Hallo,
ich vermute mal, dass du auf die Festnahme nach der StPO anspielst und nicht auf die anderen möglichen freiheitsentziehenden Maßnahmen, die teilweise sehr kurz sein können (nach Verwaltungsrecht, BGB oder ZPO).
Weiß vielleicht jemand wie es in der Realität aussieht, wenn
man z. B. drei Tage unschuldig im Gefängnis war?
dann hat man Glück gehabt, dass man nach drei Tagen wieder draußen ist (i.d. R. sitzen die Verhafteten länger).
Wer hat den Arbeitgeber informiert?
der, den der Verhaftete dazu bestimmt hat.
Was muß er überhaupt wissen?
„Welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. Er ist ferner darüber zu belehren, daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden“.
Wie sieht es mit dem Gehalt und der nicht geleisteten Arbeit
aus?
das wird geklärt, wenn die Haft tatsächlich rechtswidrig war. Die gezahlte Entschädigung ist aber sehr gering. Eine Freilassung heisst ja nicht, dass der Verhaftete unschuldig war, es heisst lediglich, dass die Haftgründe weggefallen sind.
Wie wird sicher gestellt, daß der gute Ruf der person nicht
geschädigt wird?
Dadurch, dass Recht und Gesetz beachtet werden. Ansonsten ist der „gute Ruf“ immer so eine Sache. Wer weiss denn, welchen Ruf derjenige tatsächlich hat(te). Von Seiten der Justiz wird jedenfalls nicht von Nachbarstür zu Nachbarstür gegengen und den Nachbarn erklärt, dass der Verhaftete doch ein ganz lieber Kerl ist. Die Freilassung ist Rehabilitation genug.
Ich beziehe mein Wissen aus der Realität, nicht aus dem Fernsehen. Krimis im Fernsehen sind so eine Sache und alles andere als realitätsnah. Ginge es streng nach der StPO, würde sicherlich mehr als die Hälfte der „überführten“ Täter wegen gravierenden Verfahrensfehlern spätestens in der Gerichtsverhandlung wieder freikommen.
Gruss
Iru