TV Krimis contra Realität - Untersuchungshaft

Hallo,

in vielen Krimis landet zunächst der Falsche in Untersuchungshaft. Mal wird er dann en passant wieder freigelassen, mal verschwindet er im Nirwana.

Weiß vielleicht jemand wie es in der Realität aussieht, wenn man z. B. drei Tage unschuldig im Gefängnis war?
Wer hat den Arbeitgeber informiert?
Was muß er überhaupt wissen?
Wie sieht es mit dem Gehalt und der nicht geleisteten Arbeit aus?
Wie wird sicher gestellt, daß der gute Ruf der person nicht geschädigt wird?

Hallo,

ich vermute mal, dass du auf die Festnahme nach der StPO anspielst und nicht auf die anderen möglichen freiheitsentziehenden Maßnahmen, die teilweise sehr kurz sein können (nach Verwaltungsrecht, BGB oder ZPO).

Weiß vielleicht jemand wie es in der Realität aussieht, wenn
man z. B. drei Tage unschuldig im Gefängnis war?

dann hat man Glück gehabt, dass man nach drei Tagen wieder draußen ist (i.d. R. sitzen die Verhafteten länger).

Wer hat den Arbeitgeber informiert?

der, den der Verhaftete dazu bestimmt hat.

Was muß er überhaupt wissen?

„Welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. Er ist ferner darüber zu belehren, daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden“.

Wie sieht es mit dem Gehalt und der nicht geleisteten Arbeit
aus?

das wird geklärt, wenn die Haft tatsächlich rechtswidrig war. Die gezahlte Entschädigung ist aber sehr gering. Eine Freilassung heisst ja nicht, dass der Verhaftete unschuldig war, es heisst lediglich, dass die Haftgründe weggefallen sind.

Wie wird sicher gestellt, daß der gute Ruf der person nicht
geschädigt wird?

Dadurch, dass Recht und Gesetz beachtet werden. Ansonsten ist der „gute Ruf“ immer so eine Sache. Wer weiss denn, welchen Ruf derjenige tatsächlich hat(te). Von Seiten der Justiz wird jedenfalls nicht von Nachbarstür zu Nachbarstür gegengen und den Nachbarn erklärt, dass der Verhaftete doch ein ganz lieber Kerl ist. Die Freilassung ist Rehabilitation genug.

Ich beziehe mein Wissen aus der Realität, nicht aus dem Fernsehen. Krimis im Fernsehen sind so eine Sache und alles andere als realitätsnah. Ginge es streng nach der StPO, würde sicherlich mehr als die Hälfte der „überführten“ Täter wegen gravierenden Verfahrensfehlern spätestens in der Gerichtsverhandlung wieder freikommen.

Gruss

Iru

Hallo,

das kommt auf den Geldbeutel des betreffenden an…

Wer sich noch an die Kachelmann-Affäre erinnern kann, wird feststellen, das U-Haft langwierig ist…
Für den normalen Arbeitnehmer ist sie in der Regel der Abstieg in Hartz IV…

Denn im Durchschnitt dauert in Deutschland die U-Haft 5,5 Monate.
Wobei es hier (wie auch in der Strafzumessung) Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt…aber selbst wenn man Glück hat und in NRW mit 3,2 Monaten lebt,so ist dieses (es sei denn man ist der IT-Crack und unersetzbar) in den meistens Fällen das Aus für den bestehenden Job.Und das weniger wegen der vermutlichen Straftat,sondern einfach weil man diesen Zeitraum nicht mit Urlaub nehmen abdecken kann.
AG ist es nämlich in der Regel egal,was ihre MA privat treiben…sie bezahlen nur nicht Leute,die nicht da sind…
Hier stehen sich Leute mit einem „dicken Geldbeutel“ halt besser…
Sofern Frau (oder anderes Familienmitglied) die Arbeit fortführt,tut
diesen Leuten U-Haft nicht weh…

Blödsinn! (owt)

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Hallo Iru,

Wer hat den Arbeitgeber informiert?
Was muß er überhaupt wissen?

Ich habe das so verstanden, dass mit „er“ der Arbeitgeber gemeint ist…

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Wer hat den Arbeitgeber informiert?
Was muß er überhaupt wissen?

Ich habe das so verstanden, dass mit „er“ der Arbeitgeber
gemeint ist…

der Arbeitgeber „muss“ gar nichts wissen. Nur wenn der Verhaftete es explizit verlangt, dann wird er informiert, ansonsten nicht. Und selbst dann ist es dem Verhafteten überlassen, wie er ihn - den Arbeitgeber - informieren will.
Anders sähe es natürlich aus, wenn der Haftgrund in Zusammenhang mit der Arbeit stehen würde, dann könnte der Arbeitgeber mittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn z.B. dessen Geschäftsräume plötzlich Gegenstand einer Durchsuchung sind.

Gruss

Iru

Hallo,

Wirklich Blödsinn ??..oder nur der Neid eines Kleinen Angestellten ???..:smile:

Servus, Frank,

gerade bei Leuten ohne Geld ist ein fester Arbeitsplatz hierzulande sehr oft ein Argument, die U-Haft gegen Auflagen auszusetzen.

Denn kein Geld , fester Job und soziale Bindungen reduzieren eben nach Meinung vieler Haftrichter den Haftgrund der Fluchtgefahr.

Aber ein Promi mit ein paar Millionen in Liechtenstein würde sich - Job hin oder her - wohl eher zu einer Flucht verführen lassen.

Gruß manu

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Ja: wirklich Blödsinn!

Wirklich Blödsinn ??..

fragte derjenige, der nun gar keine Ahnung hatte.

oder nur der Neid eines Kleinen
Angestellten ???..:smile:

fragte der Betriebssanitäter, der sich zu den ganz großen zählte.

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Haftgründe
Hallo,

ich stimme dir voll und ganz zu. Man sollte noch bedenken, dass die U-Haft ja nicht einfach so angeordnet wird, sondern deren Gründe genau geprüft werden, gerade beim Haftgrund der Fluchtgefahr ist der feste Arbeitsplatz ein Indiz, das - wie du richtig anführst - gegen die Fluchtgefahr spricht.

Sollten sich aber die Haftgründe aus dem § 112a StPO ergeben, dürfte der Erhalt des Arbeitsplatzes die kleinste aller Sorgen sein, die den Betroffenen plagen werden, denn im § 112a geht es um schwere Straftaten und Verbrechen, die eine längere Freiheitsstrafe erwarten lassen.

Man sollte auch bedenken, dass die Haft überwiegend bei Vorsatztaten angeordnet wird; bei Fahrlässigkeitsdelikten wäre es zwar möglich, aber dürfte recht selten sein. Ich habe ich es bisher noch nicht erlebt. In der Regel hat also der Täter genau gewusst, worauf er sich einlässt.

Gruss

Iru

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