Hallo zusammen,
wie ist es, wenn jemand seit Mai 2007 arbeitsunfähig erkrankt ist und seit Mitte Juni somit kein Entgelt mehr erhält. Das Beschäftigungsverhältnis besteht allerdings noch weiter.
Hat dieser Mitarbeiter dann Anspruch auf eine (anteilige) Jahressonderzahlung?
Wird der Urlaub für 2007 anteilsmäßig berechnet?
Dieser Mitarbeiter wird voraussichtlich erst im April oder Mai des nächsten Jahres wieder arbeitsfähig sein.
Für Eure Antworten (evtl. mit Rechtsquelle) wäre ich Euch sehr dankbar.
Viele Grüße
teamer0815
Hi!
Hat dieser Mitarbeiter dann Anspruch auf eine (anteilige)
Jahressonderzahlung?
Das kommt völlig darauf an, was diesbezüglich vereinbart ist.
Wird der Urlaub für 2007 anteilsmäßig berechnet?
Ne - eigentlich wird er (zumindest der gesetzliche Teil) voll berechnet, aber…
Dieser Mitarbeiter wird voraussichtlich erst im April oder Mai
des nächsten Jahres wieder arbeitsfähig sein.
…er verfällt (sofern nix anderes vereinbart ist) zum 31.03. des Folgejahres.
Für Eure Antworten (evtl. mit Rechtsquelle) wäre ich Euch sehr
dankbar.
Zum Urlaubsanspruch
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__3.html
&
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html (da steht nix von Kürzung bei Krankheit)
Nur zur Übertragbarkeit des Urlaubs und, dass er in den ersten drei Monaten genommen werden muss.
§ 7 Abs. 3 BUrlG
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html
LG
Guido
Hallo,
Hat dieser Mitarbeiter dann Anspruch auf eine (anteilige)
Jahressonderzahlung?
[Zitat aus dem TV-L zu § 20 Jahressonderzahlung]
„1Bemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche
Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September
durchschnittlich gezahlt wird.“
X % von 0 (= Null) sind 0 (= Null).
Für Eure Antworten (evtl. mit Rechtsquelle) wäre ich Euch sehr
dankbar.
Die Rechtsquelle ist der TV-L http://www.tdl.bayern.de/TV-Laender-Reform/TV-L/TV-L…
MfG
Wo ist das Loch…
…in das ich versinken kann?
Hi!
Hätte mir vielleicht jemand sagen können, dass der TV-L ein TV ist?
Hölle, ist Zeit fürs Bett!
LG
Guido