ich glaub so langsam, ich bin zu blöd zum Googeln. Gibt es denn wirklich nirgendwo eine Liste mit welcher Vorbildung man in welche Stufe TV-L kommt? Also sowas wie „Lehre - TV-L 1“ „Intschinöhr mit Doktortitel - TV-L 12“ oder sowas? Das müsste doch ziemlich fix festgelegt sein, od’r`?
Einen Rechner habe ich gefunden, wo man die TV-L-Gruppe, Stufe etc. eingeben kann und dann ausgerechnet kriegt, wieviel das in Euro ist. Aber woher kriege ich die Stufe, wenn mir die bis dato unbekannt ist?
ich glaub so langsam, ich bin zu blöd zum Googeln.
Zum Glück gehts nicht nur mir manchmal so
denn wirklich nirgendwo eine Liste mit welcher Vorbildung man
in welche Stufe TV-L kommt? Also sowas wie „Lehre - TV-L 1“
„Intschinöhr mit Doktortitel - TV-L 12“ oder sowas? Das müsste
doch ziemlich fix festgelegt sein, od’r`?
Gibt es
denn wirklich nirgendwo eine Liste mit welcher Vorbildung man
in welche Stufe TV-L kommt?
Kann es nicht geben. Maßgeblich ist die ausgeübte Tätigkeit und nicht die Vorbildung.
Also sowas wie „Lehre - TV-L 1“
Begriff Lehre kann es nicht geben, weil dies nach BBiG Ausbildung heißt. Da dies nach dem BBiG ein feststehender Begriff ist, muß er nirgends erläutert werden. Der Text für die Entgeldgruppen 5-8 schließt 1-jährige Ausbildungen aus. Die gehören dann zu Entgeldgruppen 1-4
„Intschinöhr mit Doktortitel - TV-L 12“
Ingenieure (deutsche Schreibweise) Haben entweder ein Fachhochschul- oder ein wissenschaftliches Hochschulstudium. Erstere gehören zu den Entgeldgruppen 9-12 (bei Beamten gehobener Dienst). „Doktortitel“ wirst die nirgends finden. Wenn, dann heißt dies Promotion. Doch diese ist in der allgemeinen Verwaltung nie maßgeblich für die Eingruppierung. Auch Ärzte ohne Promotion werden wie die mit eingestuft.
Das müsste
doch ziemlich fix festgelegt sein,
Ist es ja durch die Entgeldverordnung.
Aber woher kriege ich die Stufe, wenn mir die bis
dato unbekannt ist?
Nur dadurch, indem du die Einstufung der zu besetzenden Tätigkeit kennst. Dies ist nicht Gegenstand von Tarifverträgen.
Ingenieure (deutsche Schreibweise) Haben entweder ein
Fachhochschul- oder ein wissenschaftliches Hochschulstudium.
Erstere gehören zu den Entgeldgruppen 9-12 (bei Beamten
gehobener Dienst).
Falsch. Nicht nur, dass es keine unwissenschaftlichen Hochschulstudien gibt. Ein FH-Studium führt ebenso zum höheren Dienst, wie es die Uni-Studien tun. Falls es an dir vorbei ging: Das Ganze lief und läuft im Zuge der Bologna-Reform und der Gleichstellung der FH- und Uni-Abschlüsse.