Hallo,
dies betrifft den TV-L West. Ich war die letzten 4 Jahre als freiberufliche Honorarkraft (Dozent) an einer Bildungseinrichtung tätig. Nun müssen dort alle Honorarkräfte Arbeitsverträge eingehen oder die Tätigkeit an der Einrichtung aufgeben.
Mir wurde allerdings mitgeteilt das meine Berufserfahrung aus den Vorjahren nicht angerechnet werden kann.
Fakt ist die Tätigkeit ändert sich nicht und es gab in den Vorjahren garnicht die Möglichkeit einen Arbeitsvertrag zu bekommen. Jetzt steht aber Scheinselbständigkeit im Raum und deshalb geht es. Daher frage ich mich ist die Einstellung in E9 Stufe 1 o.k.? Oder sollte es nicht E9 Stufe 3 sein.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen das es laut Personalabteilung keinen Ermessenspielraum gibt da das Finanzamt hier strenge richtlinien erteilt hätte.
Meine Frag ist also nun, habe ich wirklich keinen Anspruch auf Anerkennung meiner Berufserfahrung der Vorjahre? Es ist dieselbe Tätigkeit beim selben Arbeitgeber nur das ich als Angestellte im TV-L arbeiten soll.