Im Rahmen der Ausbildung stellt der Arbeitgeber eine Personalunterkunft zur Verfügung. Der Auszubildende wird nach den Regelungen des TVAöD beschäftigt. Nun kündigt der Arbeitgeber per Aushang am schwarzen Brett im Betrieb eine Mieterhöhung an. Ein Schreiben an jeden Mieter/in ergeht nicht extra.
Nachdem der Arbeitgeber einfach die Mieterhöhung mit dem Verdienst abrechnet, widerspricht der Arbeitnehmer der Mieterhöhung mit der Begründung, dass der Mieter kein persönliches Schreiben über die Mieterhöhung erhalten habe.
Reicht in diesem Fall ein Aushang am schwarzen Brett aus? Gelten also für Personalunterkünfte andere Regeln?