TVL Anerkennung v. Berufserfahrung f.Entgeltstufe

Hallo,

habe folgendes Frage: ein Arbeitnehmer ist seit insgesamt 2Jahren und 11Monaten nach TV-L beschäftigt. Demnach käme er nach 3 Jahren (also nächsten Monat) in die Entgeltstufe 3. Da er aber den Arbeitgeber gewechselt hat nach 2Jahren (also noch ein Jahr bis Stufe 3) rechnet sein Arbeitgeber nur das eine Jahr in Stufe 1 an. Somit fällt ein ganzes Jahr weg und er soll laut Arbeitgeber bei diesem 2 Jahre in Stufe 2 bleiben müssen, obwohl er schon vorher ein Jahr in Stufe 2 bei nem anderen Arbeitgeber war. Ist das eine korrekte Vorgehensweise?
Viele Grüße
Uman

hallo Uman,
das ist leider korrekt.
Der neue AG kann, aber muss nicht die Berufserfahrung bei einem anderen AG anrechnen.
Gruß Thomas

Hallo und danke für die Antwort erstmal. Was meinst du mit „muss“ die Berufserfahrung nicht anerkennen? das steht im Tarifvertrag, dass das so sein soll und wie die Stufe ermittelt wird. Die Frage ist ja, ob, wenn ich beispielsweise in 3 eingestuft werde auch volle drei Jahre in 3 bleiben muss, obwohl ich schon z.B. 2Jahre und 11 Monate in 3 bei nem anderen Arbeitgeber war. Wenn mans auf die Spitze treibt, könnte man wenn man gerade anfängt zu arbeiten, nach 11 monaten den Arbeitgeber wechseln und finge dann wieder in Stufe 1 an.Wenn man dann tatsächslich alle paar Monate den Arbeitgeber wechselt (also unter ein Jahr bei ein und demselben) würde man nie in Stufe 2 gelangen.
Ob das so ist, k.A.?
Meintest du das so? Vielen Dank nochmal

Ich hab das hier mal aus
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/stufen.html
rauskopiert:

Bei Einstellungen:Stufe 1
Einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber: Stufe 2.

Bei Wechsel des Arbeitgebers wird die Entgeltstufe nicht übernommen. Es kann allerdings die Berufserfahrung bis zur Stufe 3 anerkannt werden.

Schau doch mal in die §16 und §17 TV-L rein, da steht noch mehr.