TVL Eingrupierung für Ingenieur in E12?

Hallo!
Ich bin als Dipl. Bauingenieur (FH) in der E11 Stufe 3 und grübele darüber nach, ob einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingrupierung stellen soll. Meine Tätigkeit ist die Bauüberwachung von Tätigkeiten im Brückenbau (auch Kategorie 5)und Straßenbau.
Wer kann mir einen Tipp geben?

hallo,

kommt auch darauf an ob du vor 2006 eingestellt wurdest und du schon deinen Bewährungsaufstieg hattest.

Im Rahmen der neuen Tätigkeitsmerkmale des TVL gibt es noch diesen Passus,wenn du also in einer der dort genannten Fallgruppen bist, hier die 10a, sieht es gut aus:
Für Ingenieure mit sog. Drittelmerkmalen kommt eine Höhergruppierung in Betracht. Dies betrifft Beschäftigte der Entgeltgruppen 10, 11 und 12 TV-L (Vergütungsgruppe IVb Fall-gruppen 21a und 22a, Vergütungsgruppe IVa Fallgruppen 10a und 11a sowie Ver-gütungsgruppe III Fallgruppen 2a und 3a des Teils I der Anlage 1a der Vergütungs-ordnung zum BAT/BAT-O). Ein Antrag des Beschäftigten ist erforderlich.

Gruß Thomas

Danke für die schnelle Antwort. Ich wurde Ende 2003 eingestellt und bin September 2009 von der E10 in die E 11 höhergruppiert worden.

Dann geht es wohl nur über höherwertigere Tätigkeiten, z.B. wesentlich mehr Verantwortung, größerer Gestaltungsspielraum etc.,
Sofern sich da nichts gravierend geändert hat, sehe ich keine Argumentation für eine 12

Danke für die schnelle Antwort. Ich wurde Ende 2003
eingestellt und bin September 2009 von der E10 in die E 11
höhergruppiert worden.

Die Frage, die sich mir noch stellt ist, ob ich nach diesem 31.12.2012 noch höher gruppiert werden kann, auch wenn sich an meinen Tätigkeiten in den nächsten Jahren nichts mehr ändert. Oder bleibe ich, wenn ich keinen Antrag auf Überprüfung stelle unweigerlich in der 11, bis ich höherwertige Tätigkeiten übernehme. Wie gesagt, ich mache eh schon örtliche Bauüberwachung (Straßen- und Brückenbau)von Großprojekten und weiß nicht, wie es noch „höherwertiger“ werden soll.

Soweit ich das verstanden habe, bezieht sich dieses Datum auf Ingenieure, die nach 2006 einen Bewährungsaufstieg vor sich gehabt hätten und den aber NICHT bekommen haben. Nachdem du den aber 2009 hattest, betrifft es dich nicht.
Ergo kommst du nur weiter mit höherwertigen Tätigkeiten.
Was das konkret bei dir als Bauingenieur bedeutet, musst du nachschauen. Bei einem Systemverwalter z.B. bedeutet das:
11 = mindestens drei Angestellte ständig unterstellt
12 = mindestens drei Ingenieure ständig unterstellt

Einen Antrag würde ich aber trotzdem stellen, sicher ist sicher…