Hallo zusammen,
der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sagt folgendes in § 30:
„(4) 1 Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit.
2 Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit
einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.“
Ich verstehe das so:
Wenn ein Arbeitnehmer also spätestens am 13.10.2006 seinen letzten Arbeitstag in der Probezeit haben möchte, geht das nicht, denn er kann ja nur zum Monatsschluss kündigen. Er müsste also bereits Mitte September kündigen, damit er zum Monatsschluss raus ist, oder? Gibt es keine andere Möglichkeit für den Arbeitnehmer, das er so kündigen kann, damit er noch bis einschließlich 13.10.2006 arbeiten kann? Der Arbeitnehmer hat ein befristetes Arbeitsverhältnis und befindet sich in der Probezeit.