Weiß jemand was das mit den 6 Wochen Kündigungsfriest vor „Kalendervierteljahr“ bedeutet:
§34TVöD:
[Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
…,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
…,
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.]
Bedeutet das, dass wenn man heute z.B. 29.11.2010 kündigt, noch bis 31.3.11 an der stelle bleiben muss?