Hallo,
der neue Tarifvertrag öffentlicher Dienst wurde jetzt am 13.September unterzeichnet.
Der Marburger Bund hat nun seine Vollmacht an Ver-di zurückgezogen, sodass er nicht Tarifpartner ist.
Kann mir jemand sagen, was das jetzt im Bereich - wo Verdi und KAV zuständig sind - bedeutet?
Gelten für Ärzte generell die BAT-Regeln weiter?
Und wenn ein Arzt Mitglied bei Verdi ist?
Gruß
Peter
Hallo,
es gelten die Vorschriften des Tarifvertragsgesetz (TVG)
Ver.di hat bisher aufgrund einer Vollmacht nach § 2, Abs. 2 für den Marburger Bund (MB) mitverhandelt und abgeschlossen.
Da der MB die Vollmacht wiederufen hat, gilt für Mitglieder des MB weiterhin der BAT, solange nichts neues vereinbart wurde (Nachwirkung).
Der MB ist weiterhin Tarifpartner, der jetzt eigenständige Verhandlungen führen will.
Die Tarifgebundenheit des einzelnen AN richtet sich nicht nach Beruf, sondern nach Mitgliedschaft (§3). Der Arzt, der Ver.di-Mitglied ist, unterliegt dem von Ver.di abgeschlossenen TV.
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