TVöD EG 5 - richtig?

Hallo, ist die Eingruppierung bei dem Aufgabengebiet als Personalsachbearbeiterin richtig? : Personalauswahl und -planung, Bewerberauswahl, usw.

Hallo, ist die Eingruppierung bei dem Aufgabengebiet als
Personalsachbearbeiterin richtig? : Personalauswahl und
-planung, Bewerberauswahl, usw.

Hallo

da Aufgabengebiet sollte näher beschrieben werden.
desweiteren Bewerberauswahl = Vorstellungsgespräche führen oder lediglich Korrespondez auf Anweiseung.
Wichtig wäre auch ob die Eingruppierung für eine neu zu besetzende Stelle angeboten wurde oder ob sich die Frage auf das momentane Aufgabengebiet bezieht.

bitte noch etwas näher beschreiben. dei Eingruppierung richtet bezieht sich immer noch auf den BAT = BAT VII mit oder ohne Aufstieg nach BAT VIb.
Viele Grüße

Hallo, ist die Eingruppierung bei dem Aufgabengebiet als
Personalsachbearbeiterin richtig? : Personalauswahl und
-planung, Bewerberauswahl, usw.

Hallo, die EG 5 entspricht ehemals BAT 7. Da hier nur begrenzte Aufgaben erwähnt sind ist eine konkrete Zuordnung unklar.

Hallo,

Entgeltgruppe 5 entspricht im BAT der VII mit/ohne Aufstieg nach VIb und das wären folgende Tätigkeiten:
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.

Eins höher, also BAT Vergütungsgruppe VI b (jetzt Entgeltgruppe 6):
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und
mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordert.

Entscheidend sind also die „selbstständigen Leistungen“. Entspricht dies denn deinem Aufgabenbereich? Dann würde ich an deiner Stelle mal nachhaken.

MfG
Angelsfear

Hallo, ist die Eingruppierung bei dem Aufgabengebiet als
Personalsachbearbeiterin richtig? : Personalauswahl und
-planung, Bewerberauswahl, usw.

Auch hallo, das kann man so nicht beantworten. Falls Sie einen Betriebs- bzw. Personalrat haben, sollten Sie sich unbedingt an diesen wenden, denn der hat auf die Einhaltung der Tarifverträge zu achten und muss im Übrigen auch der Eingruppierung zustimmen. EG 5 erscheint mir auf den ersten Blick zu niedrig. Aber: Es kommt auf die konkreten Tätigkeitsmerkmale an, wie hoch ist der Anteil an selbständiger Arbeit, usw. Sehr sehr kompliziert. Es wird dadurch noch schwieriger, dass die alten Eingruppierungsmerkmale des BAT noch Gültigkeit haben, aber nicht 1:1 auf den TVöD übertragen werden. Zum Eingruppierungstarifvertrag laufen die Verhandlungen zwischen Ver.di und den Arbeitgebern im öffentlichen Dienst. Sind Sie Tarifgebiet Bund/Kommunen oder Länder? Die Tarifverträge unterscheiden sich in einigen Details.Die einzige verlässliche Auskunft für einen Arbeitnehmer kann der Tarifpartner, nämlich die Gewerkschaft geben. Natürlich soll ihr Arbeitgeber Sie richtig einstufen, aber eine Überprüfung im Sinne des Arbeitnehmers kann nur die andere Seite tun. Viel Erfolg!

Danke für die Antwort. Es ist eine Kommune und das ist die Stellenausschreibung für die Stelle auf die man sich bewerben kann. Keine Ahnung, ob sie neu geschaffen wurde.Weitere Aufgaben sind Koordination von Fortbildungen und von Vorsaorgeuntersuchungen, Bewerbungs- und Personalmanagement.

Hallo, danke für die Antwort. Es handelt sich um eine neu zu bestzende Stelle und sind die Aufgaben, die im STellenangebot benannt wurden: Koordination von Fortbildungen und von Vorsorgeuntersuchungen, Bewerbungs- und Personalmanagement.

Hallo,

auf jedem Fall gehört das dazu.

m.f.G.
W.M.

Hallo, danke für die Antwort. Es handelt sich um eine neu zu
bestzende Stelle und sind die Aufgaben, die im STellenangebot
benannt wurden: Koordination von Fortbildungen und von
Vorsorgeuntersuchungen, Bewerbungs- und Personalmanagement.

Hallo nachfolgend noch einmal eine Übersicht an der man sich orienttieren kann
EG 1 -4 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die keine oder eine Ausbildung unter drei Jahren Dauer haben
EG 5 bis 8 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung haben
EG 9 bis 12 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die einen Hochschulabschluss voraussetzen.
Wenn die Stelle besetzt wird kann davon ausgegangen werden das die Eingruppierung geprüft wurde.
Der Bereich Personalwesen ist umfangreich hier kommt es auf jeden Fall auf die Strukturen der Personalkabteilung an, Wer ist für was verantwortlich oder machen alle Sachbearbeiter nur Zuarbeit und diese wird vom Personalleiter abgezeichnet bzw. unterschrieben. Ich gehe davon aus das EG 5 vormals BAT VII mit Aufstieg in BAT VIb vorgesehen ist.
Ein Antrag auf Höhergruppierung bzw. Überprüfung kann auf jeden Fall gestellt werden. Bei einer fehlerhaften Eingruppierung ist der Mitarbeiter auf jeden Fall rückwirkend hoher einzugruppieren. Welche Stufe ist denn vorgesehen? Hatten Sie schon ein Vorstellungsgespräch?

Viele Grüße

Das steht noch an. Zu den Stufen weiß ich also noch nichts.
Steht die Eingruppierung dann immer, oder ist es auch möglich, z.B. nach der Probezeit in eine andere Entgeltgruppe zu rutschen? Gibts sowas im öffentlichen Dienst? bin da Neuling.

Ich verstehe die Eingruppierungen manchmal gar nicht:
Habe gerade ein Stellenangebot für eine Schreibkraft mit EG 6 gesehen. Ist da mehr selbstsändige Arbeit verlangt als bei Personalsachbearbeitung?

Ich verstehe die Eingruppierungen manchmal gar nicht:
Habe gerade ein Stellenangebot für eine Schreibkraft mit EG 6
gesehen. Ist da mehr selbstsändige Arbeit verlangt als bei
Personalsachbearbeitung?

höherre Verantwortung kann durchaus auch bei einer schreibkraft der Fall sien es kommt wie gesagt auf die genauen Tätigkeiten an.

Grundsätzlich ist die Eingruppierung immer an die tatsächlichen Tätigkeiten gebunden Beispiel Bewerbermanagement kann auch bedeuten auf Anweisung nach bestimmten Kriterien den Schriftverkehr zu führen Absage, Einladung zu Vorstellungsgesprächen u.s.w. d.h. noch lange nicht das Sie an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen. Ich empfehle das Vorstellungsgespräch abzuwarten. Eine höhere Eingruppierung ist grundsätzlich auch nach einer Probezeit möglich. Berufserfahrung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Stufenlaufzeitenc angerechnet werden.Eine Schreibkraft kann unter Umständen mehr Verantwortung übertragen bekommen auch hier kommt es auf die genauen Tätigkeiten an. Beispiel medizinische Berichte erstellen ( korrekte Schreibweise). Es kann auch sein das hier das Führen eines Terminkalenders zu den Aufgaben gehört u.s.w. Grundsätzlich ist bei jeder Aususchreibung die Eingruppierung von der Personalabteilung zu prüfen, Ich gehe also davon aus dass dies bei beiden Stellenanzeigen so war. Ich würde ds Bewerbergespräch abwarten normalerweise wird hier das Tätigkeitsfeld und ggf. auch Aufstiegsmöglichkeiten angesprochen. Viel Grüße und viel Glück

Wenn als Einstellungsvorausetzung eine Ausbildung bis zu 3 Jahren ausreichte, ja, auch wenn’s etwas mager ist. Es wäre dann vor der BAT-Überleitung BAT VII gewesen, und nach dessen Beschreibung http://www.betriebsraete.de/security/gesetze-archiv/… kann das schon hinkommen.
Wenn eine FH-Ausbildung gefordert war (der Terminus „Sachbearbeiter“ spricht dafür), wäre es aber eher 9:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag_f%C3%BCr_d… (Abschnitt Eingruppierung)
NB: Der „gehoben Dienst“ beginnt bei 9, und in meiner letzten Behörde waren ale Personal- und Verwaltungsangestellten mittlerer Dienst - ich weiß aber nicht genau, wo zwischen 5 und 8.

Es ist eine neu zu besetzende Stelle.

Hallo, ist die Eingruppierung bei dem Aufgabengebiet als
Personalsachbearbeiterin richtig? : Personalauswahl und
-planung, Bewerberauswahl, usw.

Kann ich leider nicht weiter helfen.
V.Gr.

Hallo, ist die Eingruppierung bei dem Aufgabengebiet als
Personalsachbearbeiterin richtig? : Personalauswahl und
-planung, Bewerberauswahl, usw.

Kann ich leider nicht weiter helfen.
V.Gr…

Hallo, ist die Eingruppierung bei dem Aufgabengebiet als
Personalsachbearbeiterin richtig? : Personalauswahl und
-planung, Bewerberauswahl, usw.

Ganz subjetiv betrachtet halte ich das für wenig und nicht angemessen. Kommt aber natürlich auf den genauen Aufgabenbereich an. Bei uns sind diese Stellen nach A 10 bzw. EG 9 ausgewiesen.

Gruß

Hätte ich nämlich auch gedacht. Wenn man es sich so durchdenkt, können diese Augabengebiete doch nur mit einem großen Teil selbstständiger Arbeit erledigt werden.

Kann es denn im öffentlichen Dienst wirklich vorkommen, daß eine Stelle evtl. so falsch bewertet wird?