TVöD, Einstufung, Unterbrechung

Liebe/-r Experte/-in,

ein Mitarbeiter hat z.Zt. die Entgeltgruppe 10 und Stufe 4 TVöD. Er möchte Ende Januar aufhören und nach sechs bis neun Monaten Unterbrechung weiter arbeiten. Dann soll er allesding mit EG 11 eingestellt werden.
Frage:

  1. Kann er mit der jetzigen Stufe (4) wieder eingestellt werden?
  2. Oder wird er zurück gestuft auf Stufe 1?
  3. Nach wievielen Monaten Unterbrechung könnte er seine jetzige Stufe behalten?
  4. In welchem § steht dies im TVöD?
    Danke schonmal für Deine Antwort.
    Ilayda

Ohjeeeeeee, leider kann ich in einem solchen Fall nicht helfen, denn in diesem Thema bin ich absolut nicht bewandert… Grosses SORRY, HalloNate.

Liebe/-r Experte/-in,

ein Mitarbeiter hat z.Zt. die Entgeltgruppe 10 und Stufe 4
TVöD. Er möchte Ende Januar aufhören und nach sechs bis neun
Monaten Unterbrechung weiter arbeiten. Dann soll er allesding
mit EG 11 eingestellt werden.
Frage:

  1. Kann er mit der jetzigen Stufe (4) wieder eingestellt
    werden?
  2. Oder wird er zurück gestuft auf Stufe 1?
  3. Nach wievielen Monaten Unterbrechung könnte er seine
    jetzige Stufe behalten?
  4. In welchem § steht dies im TVöD?
    Danke schonmal für Deine Antwort.
    Ilayda

Trotzdem Danke!

Hallo,

die bantwortung der Frage ist recht umfangreich und abhängig von einigen Faktoren. Ist denn die Tätigkeit nach der Unterbrechung eine andere? Hast Du Vorerfahrungen in der dann neuen Tätigkeit?

Gruß

http://www.tarif-oed.de/tvoed_paragraf_16_vka

Hallo,
Hallo,
die bantwortung der Frage ist recht umfangreich und abhängig
von einigen Faktoren. Ist denn die Tätigkeit nach der
Unterbrechung eine andere? Hast Du Vorerfahrungen in der dann
neuen Tätigkeit?
es ist dieselbe Tätigkeit und es wird eine Pause von 10 Monaten sein.

Danke und viele Grüße
Ilayda

Gruß

http://www.tarif-oed.de/tvoed_paragraf_16_vka

Hallo,

grundsätzlich mit einer Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr, muss man in Stufe 2 kommen. Bei einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in Stufe 3. Falls die Dauer der damaligen Tätigkeit mehr als 3 Jahre ist, kann diese durchaus voll angerechnet werden, sodass der Mitarbeiter in eine noch höhere Stufe eingruppiert werden kann. Dies steht alles im § 16 TVöD.

MfG
Angelsfear