Liebe/-r Experte/-in,
ein Mitarbeiter hat z.Zt. die Entgeltgruppe 10 und Stufe 4 TVöD. Er möchte Ende Januar aufhören und nach sechs bis neun Monaten Unterbrechung weiter arbeiten. Dann soll er allesding mit EG 11 eingestellt werden.
Frage:
- Kann er mit der jetzigen Stufe (4) wieder eingestellt werden?
- Oder wird er zurück gestuft auf Stufe 1?
- Nach wievielen Monaten Unterbrechung könnte er seine jetzige Stufe behalten?
- In welchem § steht dies im TVöD?
Danke schonmal für Deine Antwort.
Ilayda
Hallo,
die bantwortung der Frage ist recht umfangreich und abhängig von einigen Faktoren. Ist denn die Tätigkeit nach der Unterbrechung eine andere? Hast Du Vorerfahrungen in der dann neuen Tätigkeit?
Gruß
http://www.tarif-oed.de/tvoed_paragraf_16_vka
Hallo,
Hallo,
die bantwortung der Frage ist recht umfangreich und abhängig
von einigen Faktoren. Ist denn die Tätigkeit nach der
Unterbrechung eine andere? Hast Du Vorerfahrungen in der dann
neuen Tätigkeit?
es ist dieselbe Tätigkeit und es wird eine Pause von 10 Monaten sein.
Danke und viele Grüße
Ilayda
Gruß
http://www.tarif-oed.de/tvoed_paragraf_16_vka
Hallo,
grundsätzlich mit einer Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr, muss man in Stufe 2 kommen. Bei einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in Stufe 3. Falls die Dauer der damaligen Tätigkeit mehr als 3 Jahre ist, kann diese durchaus voll angerechnet werden, sodass der Mitarbeiter in eine noch höhere Stufe eingruppiert werden kann. Dies steht alles im § 16 TVöD.
MfG
Angelsfear