TVÖD, falsches Gehalt

Hallo!

Habe folgendes Anliegen:

Mir ist heute aufgefallen, dass ich seit meiner Einstellung 2009 in die Gruppe S6-4; nur das Gehalt der Gruppe S5-4 bekommen habe. Sind im Monat ca 90 Euro Brutto die ich nicht bekommen habe, somit auch falsches Weihnachtsgeld und schlussfolgernd falsch berechnetes ELTERNGELD, Betriebliche Altervorsorge etc etc.

Wie ist das rechtlich- habe ich einen Anspruch Rückwirkend, oder verfällt sowas nach ner gewissen Zeit?

Bin Rechtsschutzversichert, jedoch würde ich natürlich so nen Weg meiden wollen. Hat jemand Ahnung? Danke

Hallo,

normalerweise nur 3 Monate. Aber schau mal hier nach:

http://www.finanzfrage.net/fragen/neue/nachzahlung/3

MfG
Harley

Hallo,
Rein rechtlich gesehen haben Sie einen Rückzahlungsanspruch von 3 Monaten.
Ich würde an Ihrer Stelle einen Rechtsanwalt einschalten.
Gruß
J.D.

Hallo,
ich bin unsicher, aber ich glaube, es gibt eine Ausschlussfrist von 6 Monaten. Aber ich weiß es wirklich nicht.
Sorry ! phantomin

Ich würde es auf jeden Fall sofort anmelden, da leider in den Tarifverträgen relativ kurze Ausschlussfristen (in der Regel 3 Monate) geregelt sind - darüber hinaus würde ich es mit Hilfe der Personalvertretung auf gütlichem Wege versuchen - eine komplette Rückrechnung halte ich allerdings eher für unwahrscheinlich

Ich kann die Frage leider nicht beantworten. Sorry.

Hallo,
zunächst ist ein Blick in den Tarifvertrag nowendig. Oftmals ist eine so genannte Tarifliche Ausschlussfrist vereinbart, nach der nicht gestellte Anprüche verfallen. In der Regel 6 Monate.
Auch Arbeitsgerichte werden normalerweis ältere Ansprüche nicht anerkennen.
Natürlich kannst Du Deinen Arbeitgeber auf seinen „Irrtum“ hinweisen und um Korrektur und Nachzahlung bitten. Wenn er nicht darauf eingeht, bleibt Dir allerdings nur der Weg zum Arbeitsgericht. Davor brauchst Du allerdings keine Angst haben. Es geht um eine Menge Geld. (Ich bin selbst ehrenamtliche Richter beim Arbeitsgericht, da wird Dir nicht der Kopf abgerissen.)
Viel Erfolg, Johannes

Hallo,

ich würde davon ausgehen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf „Kontenklärung“ besteht - zunächst würde ich jedoch mit dem Arbeitgeber sprechen und versuchen eine Einigung ohne Rechtsstreit zu erzielen.

Meiner Meinung nach gilt dies natürlich rückwirkend.
man verläßt sich doch auf vertragliche Vereinbarungen,
doch sollte man jeden Monat seine Abrechnungen überprüfen. Wenn man aber davon aus geht, dass das erhaltene Geld für die Gehaltsgruppe so richtig ist und man dann irgendwann erfährt,dass man Monat für Monat zuwenig bekommen hat, sollte man sofort damit zum Chef gehen und es klären.
Es kann durchaus sein, dass in der Verwaltung gleich am Anfang etwas schief gelaufen ist.
Ich würd mich da ertsmal erkundigen.
MfG

Schreib einen freundlichen Brief an den Arbeitgeber umd bitte um Nachzahlung.

hallo
warum merkst du erst 3 jahre später das dein gehalt nicht stimmt. hattest du keinen gehaltsaufbau schriftlich aus deiner personalabteilung bekommen ? wenn es stimmt, steht dir rechtlich eine nachzahlung zu.