meine Frau arbeitet nach TVÖD in kirchlicher Trägerschaft. Für zwei Kinder die vor dem 01.01.2006 geboren sind hat sie Anspruch auf jeweils monatlich 124 € Besitzstandsgeld Kind. Das Besitzstandsgeld wird bis zum 18.Lebensjahr gewährt und danach nur bei weiterem Bezug von Kindergeld. Bei unserer ältesten Tochter wird das Besitzstandsgeld Kind schon seit 53 Monaten nicht mehr gezahlt, obwohl es ihr auf durchgehender Kindergeldzahlung nach dem 18ten zustehen müsste ( 53 x 124 = 6.572 € ). Bei unserem Sohn, der gerade auch 18 geworden ist, wird das Besitzstandsgeld jetzt auch nicht mehr gezahlt. Weder mit dieser, noch mit der vorherigen Lohnabrechnung wurde darauf hingewiesen. Deshalb gehe ich davon aus, das dies bei unserer ältesten Tochter auch nicht geschehen ist. Rückwirkend kann man aufgrund der Ausschlußfrist nur maximal 6 Monate einfordern, nicht aber wie bei meiner Tochter 53 Monate.
Deshalb meine Frage: Muss der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst dem Mitarbeiter über den Wegfall des Besitzstandsgeld informieren und wie? Nach Rücksprache mit der Mitarbeiterin der Personalstelle des kirchliche Trägers, sagte mir diese, dass dies bei den Lohnabrechnungen mit einem „kleinen Satz“ erwähnt wird. Also keine persönliche Ansprache, kein persönliches separates Schreiben. Meine Frau hat aber definitiv nichts erhalten. Sonst könnten sich AG ja auch einfachste Art und Weise ihrer tariflichen Verpflichtungen entledigen. Ich kenne aus meiner Kundschaft mehrere Mitarbeiter aus anderen Personalstellen des ÖD. Dort werden die Mitarbeiter direkt angesprochen und/oder direkt angeschrieben.
Ich kenne das Problem auch. Da der Arbeitgeber keine Informationen hat, ob das Kindergeld weiter gezahlt wird, wird die Kinderzulage nach dem 18. Geburtstag auch nur weitergezahlt, wenn man dem AG entsprechende Nachweise liefert. Bei mir war auch mal die Zahlung unterbrochen, weil ich vergessen hatte, die neue Immatrikulationsbescheinigung an die Personalabteilung zu schicken. Das habe ich dann aber sofort gemerkt, als im entsprechenden Monat weniger Geld auf dem Konto ankam. Auf meinem Gehaltszettel ist in einer kleinen Zeile vermerkt, für welchen Zeitraum die Kinderzulage aktuell gezahlt wird.
Hier stellt sich mir eher die Frage, warum Deine Frau das nicht gemerkt hat. Man sollte seine Gehaltsabrechnungen schon immer regelmäßig überprüfen.
Meine Frau hat während dieser Zeit einen ständigen Wechsel der Stundenanzahl gehabt. Dies ist wohl der Hauptgrund, warum sie das nicht gemerkt hat. Das ist natürlich eigenes Verschulden.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass der AG darauf hinweisen sollte, da heutzutage die meisten Kinder über 18 weiter Kindergeld beziehen. Habe am Wochenende mal den Personalleiter eines Krankenhauses gesprochen. Bei denen wird der Mitarbeiter an drei darauffolgenden Lohnabrechnungen extra darauf hingewiesen, dass bei Bezug von Besitzstandsgeld ab dem 18.Lebensjahr, er Bescheinigungen einzureichen hat. Und eben das ist nicht erfolgt. Dieser Personalleiter hat dann bei einigen vergesslichen Mitarbeitern sogar über die 6 Monate hinaus, das Geld rückwirkend ausgezahlt. Bei einer Ärztin sogar bis zu 44 Monate!!! Wenn einem der Mitarbeiter wichtig ist, hat die Personalstelle also durchaus Möglichkeiten. Meine Frau ist anscheinend nicht wichtig genug und das bei einem kirchlichen AG, der den Mensch in den Mittelpunkt seiner Sorge stellt. Nun denn…die brauchen das eingesparte Geld ja auch um die sexuellen Verfehlungen ihrer Pastöre zu finanzieren. Polemikmodus aus.
moralisch kannst Du das natürlich bewerten, wie du willst.
Rechtlich ist aber klar, daß grundsätzlich der AN, der Leistungen vom AG bekommen will, in der Nachweispflicht ist, daß die Vorraussetzungen für die Leistung (weiter) vorliegen.