Im Januar 2013 habe ich nach vier Jahren die Stufe 5 bekommen.
Jetzt möchte mich die Personalabteilung zurückstufen mit Begründung, das ich die „kleinere“ Gruppe 9 V habe.
Im Vertag steht genau: erhält ab 01.01.2009 bis auf weiteres Entgeld der Entgeldgruppe 9 TVöD.
Bis 2009 habe ich die Gruppe 8, Persönliche Endstufe 6 gehabt.
Im Januar 2013 habe ich nach vier Jahren die Stufe 5 bekommen.
Jetzt möchte mich die Personalabteilung zurückstufen mit
Begründung, das ich die „kleinere“ Gruppe 9 V habe.
Was versteht man unter Gruppe 9 V ?
Für mich leider nicht nachvollziehbar um welche Einstufung es sich hier handeln soll.
Auch ist das entsprechende Bundesland/Behörde wie auch die Tätigkeit nicht bekannt.
Allerdings gibt es ab Eingangsstufe 9 die Stufe 6 auch nicht mehr.
Ein Hinweis auf die vielen unterschiedlichen Entgelttabellen des öffentlichen Dienstes --> http://www.dbb.de/service/entgelttabellen-und-beamte…
Im Vertag steht genau: erhält ab 01.01.2009 bis auf weiteres
Entgeld der Entgeldgruppe 9 TVöD.
Bis 2009 habe ich die Gruppe 8, Persönliche Endstufe 6 gehabt.
Hier geht es um die Frage, ob jemand zurückgestuft werden darf, nicht, welche Tabelle Anwendung findet!
Hättest Du mal das beachtet, was Du bestätigt hast, bekämst Du mehr als nur den Verweis auf eine Antwort etwas tiefer.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Hallo Guido,
Hier geht es um die Frage, ob jemand zurückgestuft werden
darf, nicht, welche Tabelle Anwendung findet!
lt. den mir vorliegenden TVÖD Entgelttabellen
geht die Endstufe Entgeltgruppe 8 bis max. Stufe 6
und die Endstufe Entgeltgruppe 9 bis max. Stufe 5.
Es handelt sich hier auch nicht um eine Rückstufung sondern um eine höhere Einstufung und zwar von Entgeltgruppe 8 nach 9.
Und wenn Du dir die beiden Einstufungen einmal anschaust,
z.B. bei TVÖD Bund kannst Du erkennen, dass bei
Entgeltgruppe 8 Stufe 6 = 2.894,15 € ausgewiesen ist.
Bei Entgeltgruppe 9 Stufe 5 jedoch 3.448,40 stehen.
Gruß Merger
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Hallo Norbert,
lt. den mir vorliegenden TVÖD Entgelttabellen
geht die Endstufe Entgeltgruppe 8 bis max. Stufe 6
und die Endstufe Entgeltgruppe 9 bis max. Stufe 5.
Dann solltest du mal nicht davon ausgehen, was dir vorliegt, sondern davon, was es alles so gibt.
http://www.bib-info.de/fileadmin/media/Dokumente/Kom…
Es handelt sich hier auch nicht um eine Rückstufung sondern um
eine höhere Einstufung und zwar von Entgeltgruppe 8 nach 9.
Meine Güte, arbeite bitte endlich an deiner Lesekompetenz, wenn du hier großspurig Hinweise gibst!
Zitat:
…Jetzt möchte mich die Personalabteilung zurückstufen … ich würde es ja sogar extra für dich blinkend darstellen!
Abgesehen davon gilt auch (und vor allem!) für die Antworten die Einhaltung der FAQ:1129!
Verzweifelter Gruß
Guido
Hallo Merger,
nur zur Info:
es gibt im Bereich des TVöD und seiner „Geschwister“-TVen (TV-N, TV-V etc.) eine ca. dreistellige Zahl von Lohntabellen.
Der Grundsatz ist, daß in allen Tabellen durchgängig in allen Entgeltgruppen (1-15 und Sondergruppen) alle Lohnstufen (1-6) abgebildet werden.
Es gibt nur einige wenige bezirkliche bzw. fachliche Ausnahmen (zB EG „F“ im TV-N NRW) sowie besondere Haus-TVen, die an den TVöD „angelehnt“ sind.
Das schreibt ein Mitglied einer Ver.di-Bundestarifkommission, das bei den Verhandlungen für Bund und Kommunen in den letzten Jahren regelmäßig anwesend war und einen gewissen Überblick hat.
&Tschüß
Wolfgang
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