Angenommen, die Gemeindevertretung hat einen Stellenplan beschlossen. Kann der Bürgermeister sich als Dienstvorgesetzter frei bewegen, d.h. kann er Höhergruppierung vornehmen auch ohne Beschluss des Gemeindevorstandes? Falls eine Entgeltgruppenerhöhung nicht zulässig wäre, wäre eine Stufenerhöhung durch den Bürgermeister alleine zulässig?
Hallo, nach dem Text müsste es sich um Hessen oder Nd-Sachsen
handeln. Nach Ba-Wü-Recht hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung,
in der genau angegeben ist, inwieweit ein Bürgermeister, ein
Ausschuß oder der Gemeinderat zuständig ist. in Großstädten
kann z.b. der OB. Beamte bis A11 ernennen, wenn eine Stelle frei
ist, in kleinen Gemeinden wird der Bgm den GEMEINDERAT fragen
müssen. Gruß
Guten Tag,
richtig, die Frage bezieht sich auf Hessen. Das Problem liegt darin, dass in der entspechenden Hauptsatzung der Gemeinde X nichts über die Ermächtigung des Bürgermeisters festgehalten ist.