Hallo,
wenn man trotz Fachhochschulabschluss einen Job mit Einstufung in EG 8 angetreten hat und inzw. Entwicklungsstufe 4 erreicht hat, hat man dann eine Chance auf Höhergruppierung - wenigstens in EG 9? Wonach richtet sich die Eingruppierung eigentlich vorrangig? Nach Berufsabschluss oder eher nach Arbeitsinhalt? Denn im konkreten Fall entspricht der Arbeitsinhalt eher dem, für den eine 3-jährige Ausbildung ausreichend gewesen wäre, wie aus vergleichbaren Stellenausschreibungen anderer Unternehmen zu entnehmen ist - also eben höchstens der EG 8.
Wenn aber ein Interesse an einer Höhergruppierung besteht, da nunmal ein höher Berufsabschluss vorhanden ist - wie sollte dann vorgegangen werden? Und - sollte der Vorgesetzte darüber informiert werden bzw. muss dieser gar vorab zustimmen? Wie ist da die Rechtslage bzw. die Chance auf Erfolg.
Vielen Dank für eure Antworten!!