TVöD - Höhergruppierung möglich?

Hallo,
wenn man trotz Fachhochschulabschluss einen Job mit Einstufung in EG 8 angetreten hat und inzw. Entwicklungsstufe 4 erreicht hat, hat man dann eine Chance auf Höhergruppierung - wenigstens in EG 9? Wonach richtet sich die Eingruppierung eigentlich vorrangig? Nach Berufsabschluss oder eher nach Arbeitsinhalt? Denn im konkreten Fall entspricht der Arbeitsinhalt eher dem, für den eine 3-jährige Ausbildung ausreichend gewesen wäre, wie aus vergleichbaren Stellenausschreibungen anderer Unternehmen zu entnehmen ist - also eben höchstens der EG 8.

Wenn aber ein Interesse an einer Höhergruppierung besteht, da nunmal ein höher Berufsabschluss vorhanden ist - wie sollte dann vorgegangen werden? Und - sollte der Vorgesetzte darüber informiert werden bzw. muss dieser gar vorab zustimmen? Wie ist da die Rechtslage bzw. die Chance auf Erfolg.

Vielen Dank für eure Antworten!!

Hallo!
Die Eingruppierung richtet sich nach der Stellenbeschreibung. In dieser ist eine bestimmte TV-Gruppe zugewiesen. TVöD 8 ist die höchste Stufe dessen, was ehemald dem mittleren Dienst zugänglich war, während TVöD 9 die Eingangs- und Standardstufe des gehobenen Dienstes war bzw. ist. Für Stellen ab TVöD 9 ist meistens der entsprechende FH-Abschluß notwendig. Sprich: auf der aktuellen Stelle wird eine Höhergruppierung wohl nicht möglich sein, da wäre Wechsel auf eine andere vonnöten über interne Ausschreibungen oder auch Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber.