Hallo zusammen
Angenommen, eine Mitarbeiterin in einer sozialen Einrichtung ist nach TvÖD Entgeltgruppe S6, Stufe 3 eingruppiert.
Die tariflich festgesetzte Verweildauer innerhalb dieser Stufe soll im Oktober 2013 auf die nächst höhere Stufe angehoben werden; dann auf S6/4 (anstelle S6/3).
Form- und fristgerecht kündigt die Mitarbeiterin VOR der Höhergruppierung bereits Ende September 2013 mit Wirkung zum 31.12.2013 (nach Jahren der Zugehörigkeit) ihre Stelle, um zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln, welcher Ihr einen Bestandsschutz bietet (Mitnahme der Eingruppierung und Zugehörigkeitsjahre).
Das Beschäftigungsverhältnis der Mitarbeiterin endet also erst zum 31.12.2013!.
Die Kontrolle der Verdienstabrechnung Oktober 2013 zeigt, dass eine Höhergruppierung trotz tariflicher Vereinbarung NICHT stattfand.
Frage: darf der Arbeitgeber bei ausgesprochener Kündigung VOR einer tariflich vereinbarten Höherstufung, die Höherstufung einfach aussetzen evtl. aufgrund ebenjener Kündigung?
Zu bedenken gilt, dass das Arbeitsverhältnis noch bis 31.12.2013 weitergeführt wird.
Der Mitarbeiterin wurde bereits ein makelloses Zeugnis ausgestellt; die Kündigung erfolgte aufgrund eines Wohnortwechsels.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.