Hallo,
wenn man trotz Hochschulabschluss einen Job mit Einstufung in EG 8 angetreten hat und inzw Stufe 4 erreicht hat, hat man dann eine Chance auf Höhergruppierung in EG 9? Wonach richtet sich die Eingruppierung eigentlich vorrangig? Wirklich nur nach Berufsabschluss oder eher nach Arbeitsinhalt? Denn im konkreten Fall entspricht der Arbeitsinhalt eher dem, für den eine 3-jährige Ausbildung ausreichend gewesen wäre, wie aus vergleichbaren Stellenausschreibungen anderer Unternehmen zu entnehmen ist.
Wenn ein berechtigtes Interesse an einer Höhergruppierung besteht, wie sollte vorgegangen werden? Formloser Antrag an die Personalabteilung? Und - sollte der Vorgesetzte vom Arbeitnehmer darüber informiert werden bzw. muss dieser gar vorab zustimmen? Wie ist da die Rechtslage bzw. die Chance auf Erfolg.
Danke vorab!!