TVöD, höherwertige Tätigkeiten

Weiß jemand, wie die Bezahlung bei vorübergehender höherwertiger Tätigkeit aussieht, die vor Oktober 2005 schon ausgeübt wurde?

In den Fall, der interessiert, werden die Tätigkeiten schon seit mehr als 10-15 Jahren ausgeübt. Bezahlt wurden diese Stellen mit ehemals BAT VII Zulage Vb. Nach Überleitung TVöD wurden die Zulagen bis längstens Ende 2009 zugesagt. Danach soll nach TVöD bezahlt werden, was eine Bruttoeinkommenseinbuße von etwa 580 Euro ausmacht. Gibt es im TVöD keine klare Aussage, wie diese Stellen zu bezahlen sind, sofern die höherwertige Tätigkeit schon vor Einführung des TVöD ausgeübt wurde?

In einigen Kommunen wurden die Betroffenen ihrem Entgelt entsprechend (inkl. Zulagen) in den TVöD übergeleitet. Aber nicht alle Kommunen wollen das so handhaben.

Hallo Shosha,

ich habe Dir eine Nachrict geschickt.

Gruß

Von einer „vorübergehenden Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit“ kann man bei 15 Jahren wohl kaum noch sprechen. Sollte das tatsächlich über einen so langen Zeitraum über eine Zulage geregelt worden sein, so stellt sich sicher eher die Frage, ob die Eingruppierung korrekt vorgenommen worden ist. Ist eine höherwertige Tätigkeit nämlich auf Dauer übertragen, und davon gehe ich aus, wenn sie seit 15 Jahren ausgeübt wird und noch weiter ausgeübt werden soll, ist aufgrund der Tarifautomatik wohl eher ein Anspruch entstanden, per Änderungsvertrag die höhere Entgeltgruppe festzustellen.

Es wurde tatsächlich so geregelt, dass die Stellen mit den höherwertigen Tätigkeiten vorübergehend besetzt wurden. Eine Laufzeit wurde nicht angegeben. Die Zulagen sollten seinerzeit für die Dauer der Tätigkeit bezahlt werden. Es wurde auch niemand nach der Überleitung entsprechend des Entgeltes inkl. Zulage eingruppiert. Die Zulagen sollten entsprechend der Vorschrift des § 10 TVÜ-VKA über den 01.10.2005 hinaus gezahlt werden, allerdings mit Einschränkungen sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch hinsichtlich der Höhe. Die volle Zulage wurde nach Maßgabe der Anlage 3 zum BAT wie bisher weiter gezahlt; längstens jedoch bis zum 31.12.2009. Anschließend soll die konsequente Umsetzung des TVöD durchgesetzt werden.

Hallo Daysy,

Mich hätte Deine Antwort auch interessiert!

Gruß
M.