tvöd-k weihnachtsgeld

Hallo, wer kann mir helfen?
Arbeite als Krankenschwester im Krankenhaus. Wenn ich nun zum 15.12.10 einen Auflösungsvertrag mache,muss ich dann das Weihnachtsgeld zurück zahlen? Oder bekomme ich es anteilsmäßig für das Jahr noch ausbezahlt?

Hallo, wer kann mir helfen?
Arbeite als Krankenschwester im Krankenhaus. Wenn ich nun zum
15.12.10 einen Auflösungsvertrag mache,muss ich dann das
Weihnachtsgeld zurück zahlen? Oder bekomme ich es anteilsmäßig
für das Jahr noch ausbezahlt?

hallöchen
Du mußt mindestens bis Ende März 2011 arbeiten um dein Weihnachtsgeld zu bekommen und zu behalten.
L.G.

Hallo, wer kann mir helfen?
Arbeite als Krankenschwester im Krankenhaus. Wenn ich nun zum
15.12.10 einen Auflösungsvertrag mache,muss ich dann das
Weihnachtsgeld zurück zahlen? Oder bekomme ich es anteilsmäßig
für das Jahr noch ausbezahlt?

Laut TVÖD von 2006 musst du am 01.12. eines Jahres im Arbeitsverhältniss stehen um die Sonderzuwendung zubekommen.Eine Klausel wo dring stehtwer vor dem 31.03 des folge jahres kündigt muss das Geld zurückzahlen gibt es nicht mehr. Außer wenn es z.b in einer Betriebsvereinbarung des Hauses steht. Bis 2006 war es so das man das Geld zurückzahlen musste wenn man vor dem 31.03 des folge Jahres gekündigt hat. Das war aber der BAT und der wurde ja vom TVÖD 2006 abgelöst