Tach’chen.
Ich glaube mich zu erinnern, dass in befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung gegeben ist. Nun habe ich gehört, dass im TVÖD eine andere Regelung vereinbart sei, nach der auch hier ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten im befristeten Vertrag bestehen.
Kann mir jemand sagen, a) ob dem so ist und ggf. b) wo sich diese Textstelle findet?
Vielen Dank
TTR