Hallo zusammen,
laut TVöD-Vertrag (13. Sep. 2005) betrifft die Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnissen zwischen 1 und 2 Jahren
„6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats“.
Im Internet gibt es aber Seiten, die statt Kalendermonat „… zum Quartalsende“ hinweisen.
Was stimmt eigentlich? Kalendermonat, oder Quartalsende?
Vielen Dank
Artemis
Hallo,
Was stimmt eigentlich? Kalendermonat, oder Quartalsende?
Sozusagen beides.
_’'Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
- bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
- von mehr als einem Jahr 6 Wochen, … zum Schluss eines Kalendervierteljahres’’_
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Co…
Hab mal die Striche davor gesetzt zur besseren Unterscheidung. Ich hoffe, dass es jetzt klarer ist.
MfG
Vielen Dank
Es gibt aber 2 Paragraphen, mit unterschiedlichen Inhalte, was die Kündigungsfristen betrifft:
siehe Seite 43 und Seite 46.
Vermutlich hat es mit befristeten und unbefristeten Verträge zu tun(?)
Ich habe einen befristeten (für 2 Jahre)
Danke und Gruß
Artemis
Vermutlich hat es mit befristeten und unbefristeten Verträge
zu tun(?)
Hat es.
Ich habe einen befristeten (für 2 Jahre)
Das war aus dem 1. Beitrag nicht ersichtlich.
Auch einfach.
_… beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber …
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, (zum Schluss eines Kalendermonats)
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats_
Bitte nicht die Kündigungsfristen von Seite 43 (befristete Arbeitsverhältnisse) und Seite 46 (unbefristete Arbeitsverhältnisse) in einen Topf werfen.