TVÖD -Leistungsentgelt-

Liebe/-r Experte/-in,

ich benötige eine Information bezüglich des Leistungsentgeltes im TVÖD und hoffe, Sie können mir dabei helfen.

In unserem Unternehmen, eine Eigengesellschaft des öffentlichen Dienstes,wurde, da noch keine Betriebsvereinbarung zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung abgeschlossen konnten sich nicht einigen)für 2008 nur die Hälfte der Leistungszulage ausgezahlt und die andere Hälfte von dem Unternehmen einbehalten. Im Jahr 2009 wurde sich immer noch keine Betriebsvereinbarung geschlossen.

Nun gibt es natürlich unterschiedliche Ansichten, wie zu verfahren ist.

Unser Betriebsrat hat die Mitarbeiter informiert, dass der Einbehalt aus dem Jahr 2008 im Jahr 2009 ausgezahlt wird und von der zustehenden Zulage 2009 wieder 50% nicht ausgezahlt werden. Aber zusammen genommen erhält jeder Mitarbeiter in 2009 (und Folgejahre) die volle Leistungszulage in Höhe von 100% (also 50% aus 2008 und nur 50% für 2009). Somit sieht der Betriebsrat keinen Handlungsbedarf für eine Betriebvereinbarung, da lediglich ein zeitlicher Versatz mit der Auszahlung erfolgt und unabhängig von der Erreichung von Zielen ab dem 2. Jahr immer 100% an alle Mitarbeiter ausgezahlt wird.

Wie zu erwarten, sieht die Geschäftsleitung dies anderes und zahlt die einbehaltende Leistungszulage aus 2008 weiterhin nicht aus und behält aus der Leistungszulage für 2009 50% die sie nicht auszahlt.

Ist dies so richtig? Ich habe mir die Protokollerklärung zu § 18 Absatz 4 TVÖD durchgelesen und deute die Ausführungen genau so wie unser Betriebsrat.

„Das Leistungsentgelt erhöht sich im Folgejahr um den Restbetrag des Gesamtvolumens“ - Der Restbetrag ist doch der Einbehalt von 50% aus 2008 und muss ausgezahlt werden, da für 2009 immer noch keine Betriebsvereinbarung vorliegt, wird für 2009 wieder 50% einbehalten - richtig?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Gruß

Hallo,

Hier gehe ich genau von der selben Auffassung wie ihr PR aus.