TVÖD/Mutterschaftsgeld/Stufenaufstieg?

Hallo in die Runde,
Vielleicht kann mir jemand ja einen Tipp geben bzgl folgender Problemstellung:

Ab dem 8.8.2010 beginnt mein Mutterschutz (letzter Arbeitstag also 6.8.)- im August sollte ich eigentlich die nächste Stufe erreichen, also von 13/3 auf 13/4.

Soweit ich das sehen konnte, bleiben die Stufenlaufzeiten zwar unbeeinflußt von den Mutterschutzzeiten, ALLERDINGS erhalte ich doch vom meinem AG (und KK) als Mutterschaftsgeld netto „nur“ den Durchschnitt der 3 letzten Monatsgehälter (also 13/3). Und das bis zum Ende meiner MuSchu (also Ende Nov., in Elternzeit etc gehe ich nicht). D.h. doch, dass mir theoretisch 4 Monate 13/4 „fehlen“… bzw. einfach nicht gezahlt werden- und die Kommune sich das „sparen“ kann…

Kann das denn sein? Hab ich den mit dem Geburtstermin und dem „kollidierenden“ Stufenaufstieg einfach Pech?
Es geht ja schon um ziemliche Menge Geld und vor dem Hintergrund der ganzen Baby-Ausgaben finde das echt **** und schmerzt natürlich finanziell…

Über Tipps würde ich mich wirklich freuen!

Viele Grüße
Rebecca

Hallo Rebecca!
Leider bin ich auch überfragt und kann Dir nicht weiterhelfen. Bevor ich hier spekuliere und falsche Tips gebe, lass ich es lieber ganz. Sorry…
Wünsche Dir alles Gute und eine schöne Geburt.
Hoffentlich kann Dir jemand helfen!
Gruß Paula_85

Hallo Rebecca,
also ich weiß nicht, was 13/3 und 13/4 bedeuten…sollte es sich um Altersstufen handeln, hast Du wirklich schlicht und einfach Pech gehabt…ja, so ist das.
Da wirst Du in den sauren Apfel beißen müssen.

Sollte gemeint sein, dass Du von einer 3/4 Tätigkeit auf eine 4/4 also Vollzeitstelle, aufsteigst, muss der Zuschuss neu berechnet werden.

Gruß,
Nils

Hallo Nils,

Hallo Rebecca,
also ich weiß nicht, was 13/3 und 13/4 bedeuten…

>> 13 (von insgesamt 15) soll die Gruppe sein, 3 oder 4 dann die entsprechende Stufe

beste Grüße

Rebecca

sollte es

sich um Altersstufen handeln, hast Du wirklich schlicht und
einfach Pech gehabt…ja, so ist das.
Da wirst Du in den sauren Apfel beißen müssen.

Sollte gemeint sein, dass Du von einer 3/4 Tätigkeit auf eine
4/4 also Vollzeitstelle, aufsteigst, muss der Zuschuss neu
berechnet werden.

Gruß,
Nils

Hallo Rebecca,

dann ist das die Altersstufe und Du hast leider Pech gehabt, denn das wird bei der Berechnung nicht rückwirkend berücksichtigt, da es keine wesentliche Veränderung Deiner Arbeitsleistung darstellt.

Gruß und Alles Gute für Mutter und Kind,
Nils

Hallo,

leider bin ich derzeit im Urlaub und habe keinerlei Gesetzestexte dabei, sobald ich zurück bin werde ich versuchen noch zu antworten.

Gruß Nero

Hallo Rebeca,
Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgelds ist der durchschnittliche Nettoverdienst der vergangenen drei Monate Durch 30 geteilt ergibt dies den Betrag pro Kalendertag. Also wirkt sich der Stufenaufstig nur für die Zeit vom 1. bis 7.8. (Bezüge im aktuellen Monat) aus. Bewertungsgrundlage ist mmer die Vergangenheit s. Krankengeld und nicht die Zukunft. Ich sehe leider keine andere Möglichkeit. Auch ein Wechsel der Steuerklasse ist eigentlich nicht erlaubt.

Viele Grüße
UBC

Hallo Rebecca,

ich kann Dich beruhigen. Die Kommune spart nicht !
In § 14 Mutterschutzgesetz ist geregelt
„Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen.“

Das bedeutet, dass der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld neu berechnet wird, ab dem Zeitounkt, ab dem Du die Eg 13 Stufe 4 erreichst.
Es wird also noch Geld für Windeln da sein :wink:)

Viele Grüsse
Markus