TvöD - richtige Eingruppierung?

hallo,

ich bin mir unsicher ob ich bei meinem Arbeitgeber falsch eingruppiert wurde.

Ich wurde in die Entgeltgruppe 3 eingestuft. Ich habe in diesem Betrieb vorab eine Ausbildung absolviert. Diese wurde um ein halbes jahr verkürzt aufgrund von vorherigen referenzen. Anschließend wurde ich übernommen und die 3 eingruppiert.

Ist dies richtig?

Meiner meinung nach ist die richtige Gruppe die 5. da diese für Angestellte mit abgeschlossener ausbildung ist. jedoch für eine 3jährige ausbildung. Also werde ich im endeffekt falsch eingruppiert, weil ich aufgrund von vorherigen tätigkeiten die ausbildung verkürzen durfte.

ich würde mich sehr über eine baldige Hilfe freuen.

Vielen dank,

LG

Lini

Hallo Lini,

ich gehe mal davon aus, dass du eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellte/n gemacht hast. Da sich die Bezahlung im ÖD nach deiner Stelle richtet und nicht nach der qualifizierung ist die EG 3 schon machbar. Denn du könntest ja auch eine Stelle im g.D. bekommen ohne den Angestelltenlehrgang II.
In anderen Verwaltungen wird das oft so gehändelt, dass die „frischen“ für 1 Jahr in EG 3 kommen und danach in EG 5.

Du bist gerade erst dabei also nicht direkt den Kopf in den Sand stecken das wird schon.

Ansonsten würde ich den Personalrat mal ansprechen, wie deine Stellenbeschreibung aussieht und ob du nicht vllt. doch auf deiner Stelle höherwertigere Tätigkeiten durchführst.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

nicht ganz. Ich habe eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation gemacht und bin nun als Verwaltungsmitarbeiterin eingestellt, in der ich im Endeffekt fast die gleichen Aufgabenbereiche habe wie vorher. Zudem arbeite ich nun seit zwei Jahren auf dieser Stelle.

Vielen Dank für die Hilfe.

LG

Hallo,

nach dem TVöD ist die Eingruppierung abhängig von der Tätigkeit und den persönlichen Voraussetzungen welche die Stellenbeschreibung verlangt. Ob Sie richtig Eingruppiert sind ist also schwer zu sagen mit den derzeitigen Kenntnissen. Aber eine geringer Eingruppierung wg. der verkürzten Ausbildung liegt wohl nicht vor, sonder vielmehr liegt es am Stellenwert.

Gruß
Nero

Hi Lini,

es kommt u.a. auch auf die ausgeübten Tätigkeiten an.
Unsere Azubis kommen auch vorerst in die Entgeltgruppe 3 nach Abschluss der Ausbildung.
Einfach noch einmal anfragen ob und ggf. ab wann eine höhere Entgeltgruppe vorgesehen ist. In der REgel kann hier das Personalabteilung Auskunft erteilen.

Viele Grüße
UBC