… anzurechnen. Wenn ich einen Kongress besuche im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit, also kein Privatvergnügen, gilt dann die Zeit der Fortbildung als Arbeitszeit?
Ja,
wenn der Arbeitgeber die Teilnahme anordnet schon.
Viele Grüße
Peter
… anzurechnen. Wenn ich einen Kongress besuche im Rahmen
meiner beruflichen Tätigkeit, also kein Privatvergnügen, gilt
dann die Zeit der Fortbildung als Arbeitszeit?
anordnen direkt nicht. Ich suche mir die Fortbildung selber, die für meinen Arbeitsplatz relevant ist, lege sie meinem Vorgesetzten vor und lasse mir die Teilnahme genehmigen, d.h. ich beantrage ggf. auch eine Kostenübernahme und die Freistellung. Die Freistellung ist nun der strittige Punkt: wenn ich an diesem Termin z.B. mit frei im Dienstplan stehe, muss ich also nicht freigestellt werden = ergo ist es auch keine Arbeitszeit. Da Fortbildungen immer öfter am Wochenende (Sa. und So.)stattfinden, habe ich u.U. keinen freien Tag (ich habe eine feste 5-Tagewoche Mo.-Fr.) und soll diese Fortbildungstage auch nicht gut geschrieben bekommen. Hat mein AG Recht? Ich kann es nicht glauben.
Ja ok,
aber, wenn diese Fortbildungen am Wochenende sind und sie sind nicht angeordnet, dann gibt es sie nicht automatisch in der Arbeitszeit berücksichtigt. Man kann das aber ggf. mit seinem Vorgesetzten oder auch über den Personalrat/Betriebsrat klären. Einige Unternehmen machen in solchen Fällen halbe-halbe, d.h. Man bekommt zumindest die Hälfte der Fortbildungszeit gutgeschrieben.
P.