X wird beim derzeitigen Arbeitgeber nach TVÖD 5 Stufe 3 bezahlt, wechselt aber zum Jahresende den Arbeitgeger.
Der neue AG (gleicher Job, anderes Bundesland)stellt X ebenfalls nach TVÖD 5 ein möchte aber nur Stufe 2 zahlen.
Nun meine Frage:
sind die eindtufungen im TVÖD nicht von der gesammten Arbeitsjahren abhängig, also egal bei welchem AG?
Ich dachte eigentlich ich würde meine Stufe 3 behalten.
Muß ich jetzt bei jedem neuen AG, der nach TVÖD zahlt, wieder bei Stufe 2 anfangen?
Hallo (das nennt man Anrede)
X wird beim derzeitigen Arbeitgeber nach TVÖD 5 Stufe 3
bezahlt, wechselt aber zum Jahresende den Arbeitgeger.
Privatangelegenheit des AN
Der neue AG (gleicher Job, anderes Bundesland)stellt X
ebenfalls nach TVÖD 5 ein möchte aber nur Stufe 2 zahlen.
Das ist mittlerweile sein gutes Recht
Nun meine Frage:
sind die eindtufungen im TVÖD nicht von der gesammten
Arbeitsjahren abhängig, also egal bei welchem AG?
Nein, die Zeiten des einheitlichen Tarifrechts und der AG-uebergreifenden Anrechnung sind lange vorbei. Schon vor Einfuehrung des TVoeD wurden Bereiche wie z. B. Nahverkehr und Versorgung mit eigenen TV’en (TV-N, TV-V) aus dem BAT/BMT-G Geltungsbereich herausgeloest. Der TVoeD selbst ist ebenfalls kein einheitlicher Tarifvertrag, sondern hat noch viele branchenspezifische Varianten, die z. T. kaum miteinander vergleichbar sind.
Ich dachte eigentlich ich würde meine Stufe 3 behalten.
Glauben heisst nicht wissen
Muß ich jetzt bei jedem neuen AG, der nach TVÖD zahlt, wieder
bei Stufe 2 anfangen?
Nein, das muss nicht sein, der neue AG kann Dich auch in Stufe 1 eingruppieren, alles andere ist Verhandlungssache. Insoweit bist Du mit Stufe 2 sogar noch gut bedient.
&Tschuess (das nennt man Schlussgruss)
Wolfgang (das nennt man Name)
P.S.: Ein bisschen Beachtung der Nettiquette wuerde nicht schaden.