Hallo erstmal,
ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Seitdem meine Tochter 1 Jahr alt ist, arbeite ich im Rahmen meiner Elternzeit Teilzeit für 15, ab September 30 h/Woche. Im November beginnt mein Mutterschutz. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Also irgendwann im Februar 2013.
Da der PC meine Entgeldstufe während der ersten Elternzeit durcheinander gebracht hat, möchte ich diese Stufenregelung gerne im Zusammenhang mit Elternzeit und Mutterschutz besser verstehen.
Während der Elternzeit bleibt praktisch die Uhr für den Stufenaufstieg stehen, während des Mutterschutzes läuft sie aber wohl weiter.
Da die Elternzeit aber direkt nach der Geburt des Kindes beginnt, frage ich mich nun, was für die 8 Wochen nach der Geburt massgeblich ist. Der Mutterschutz, während dessen ja die Stufenzeit weiterläuft, oder die Elternzeit, in der die Stufenzeit angehalten wird?
Ich bin gespannt auf Antworten. Vielen Dank schon mal und lieben Gruss
Nic