TvÖD, Stufenaufstieg, Mutterschutz und Elternzeit

Hallo erstmal,
ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Seitdem meine Tochter 1 Jahr alt ist, arbeite ich im Rahmen meiner Elternzeit Teilzeit für 15, ab September 30 h/Woche. Im November beginnt mein Mutterschutz. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Also irgendwann im Februar 2013.
Da der PC meine Entgeldstufe während der ersten Elternzeit durcheinander gebracht hat, möchte ich diese Stufenregelung gerne im Zusammenhang mit Elternzeit und Mutterschutz besser verstehen.
Während der Elternzeit bleibt praktisch die Uhr für den Stufenaufstieg stehen, während des Mutterschutzes läuft sie aber wohl weiter.
Da die Elternzeit aber direkt nach der Geburt des Kindes beginnt, frage ich mich nun, was für die 8 Wochen nach der Geburt massgeblich ist. Der Mutterschutz, während dessen ja die Stufenzeit weiterläuft, oder die Elternzeit, in der die Stufenzeit angehalten wird?

Ich bin gespannt auf Antworten. Vielen Dank schon mal und lieben Gruss
Nic

Puh, das ist eine gute Frage! Leider weiß ich das auch nicht. Denn wenn du schon schreibst, sind die 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschutz aber zeitgleich gehört sie schon zur Elternzeit Da man aber während der 8 Wochen nach Entbindung auch Urlaubsanspruch hat, gehe ich mal davon aus, dass dann auch für den Stufenaufstieg angerechnet wird. Genauer weiß ich leider nichts.
Alles Gute! Britta

Danke sehr, auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Die Dame bei meinem Personalamt meinte: Nee, die 8 Wochen dann zählen nicht, da wäre ja dann schon die Elternzeit…
Werde sie bei dem nächsten Treffen mal danach fragen, bzw. ihre Kollegin deren PC-Programm angeblich schuld daran ist, dass sie mir im Januar zurückgestuft haben. Aber die Rückstufung darf sie dann doch mal zurücknehmen (dauert nur schon mal bis jetzt 2 Monate).
Daher wollte ich gerne schon mal wissen, wann ich wohl in die nächste Stufe aufsteigen würde, damit ich mit das in den Kalender eintragen und später kontrollieren kann.

Eine weitere Frage habe ich noch ins Forum gestellt, da ich nicht weiß, wie das Mutterschaftsgeld (der Zuschuss vom Arbeitgeber) berechnet wird. Klar 3 Monate vom Nettogehalt, aber ich stocke im September auf 30 Wochenstunden auf, gehe aber Mitte November in den Mutterschutz. Somit habe ich noch keine volle 3 Monate in dem höheren Gehalt gearbeitet.
Wird das tageweise umgerechnet und der November zählt halb dazu und der August wird (mit dem wenigeren Gehalt) zur Hälfte mitberechnet oder kompletter August und kompletter September und Oktober. So jedenfalls wird das Elterngeld bei der Elterngeldstelle ermittelt. Die setzen nur volle Monate an.

Vielen lieben Dank!
Liebe Grüße
Nicole

Hallo nochmal,
wie das Mutterschaftsgeld berechnet wird, weiß ich leider gar nicht. Tut mir Leid.
Alles Gute!

Hi,

es gibt ein ganz einfaches Rezept: Mutterschutz ist wie gearbeitet. Das heißt, die Uhr läuft weiter :smile:

Grundlagen dafür sind sie §§ 16 und 17 TVöD.

Gruß