TVÖD / Teilzeit in Form von weninger Arbeitstagen

Es gibt ja seit ein paar Jahren irgendwie ein „Recht auf Teilzeit“.(?)
Gilt das auch für Angestellte im Bereich des TVÖD?

Beispiel mit Herrn Y (um nicht immer Herrn X zu bemühen):

Er möchte gerne Teilzeit in der Form, dass er pro Jahr 10 bis 15 oder auch mal maximal 20 Tage unbezahlten Urlaub einschieben kann.
(Er hat einiges vor. - Es gibt für einen über 50jährigen schließlich auch ein „Leben vor der Rente“)
Hauptfrage:
Wie könnte er das seinen Chefs bzw. der Einrichtung, in der er arbeitet,
so servieren, dass sie gerne ja sagen, bzw. kaum anders können als ja zu sagen??

Er hätte dann ca. eine 90%-Stelle.
Die Einrichtung, in der Herr Y arbeitet, ist gut besetzt,
und es gibt keinen wirklichen Grund, warum diese Tage mehr an Abwesenheit besonders stören würden.

Es gibt ja seit ein paar Jahren irgendwie ein „Recht auf
Teilzeit“.(?)
Gilt das auch für Angestellte im Bereich des TVÖD?

Ja.

Er möchte gerne Teilzeit in der Form, dass er pro Jahr 10 bis
15 oder auch mal maximal 20 Tage unbezahlten Urlaub
einschieben kann.

Nö, das ist nicht Teilzeit im Sinne des TzBfG, was du meinst, sondern unbezahlter Urlaub. Aber im ÖD gibts doch die Möglichkeit zu Sonderurlaub http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_884594/Internet/Co… (§ 28). Man muss sich halt nur einig werden mit dem AG.

Wie könnte er das seinen Chefs bzw. der Einrichtung, in der er
arbeitet,
so servieren, dass sie gerne ja sagen, bzw. kaum anders können
als ja zu sagen??

Ohne da Hintergründe zu wissen (Welche Tätigkeit? Ist der Chef zugänglich oder nicht? Wie ist sonst die Stellung von Y im Sinne von war er sonst immer ein braver unauffälliger AN oder gabs mal Probleme, wo man jetzt sagen könnte „Nö, bei allen anderen, aber bei dem nicht!“? usw.)

Die Einrichtung, in der Herr Y arbeitet, ist gut besetzt,
und es gibt keinen wirklichen Grund, warum diese Tage mehr an
Abwesenheit besonders stören würden.

Tja, das wäre dann schon mal ein Argument.

Er möchte gerne Teilzeit in der Form, dass er pro Jahr 10 bis
15 oder auch mal maximal 20 Tage unbezahlten Urlaub
einschieben kann.

Nö, das ist nicht Teilzeit im Sinne des TzBfG, was du meinst,
sondern unbezahlter Urlaub.

Hallo Xolophos,

warum so rigide? Wenn man mal den Begriff „unbezahlter Urlaub“ nicht so wörtlich nimmt, sehe ich nicht ein warum das nicht machbar ist. wenn der AN z. B. beantragt, nur noch eine vertragliche Arbeitszeit von 80 % zu haben, aber 100% arbeitet und der „Überschuss“ auf ein Zeitkonto geht, sehe ich nicht, warum das nicht nach § 8 TzBfG gehen soll.
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__8.html
AN und AG müssen sich halt nur über die Modalitäten des „Abfeierns“ einigen.

&Tschüß

Wolfgang