Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mehrere Jahre bei einem Arbeitgeber gearbeitet, der nach Tvöd bezahlt hat. Dieser Arbeitsvertrag endete, dann habe ich einen Monat außerhalb Tvöd gearbeitet und nach dem einen Monat wieder eine Anstellung nach Tvöd bei einem anderen Arbeitgeber erhalten. Nun heisst es, ich müsste bei der "Erfahrungs"stufe wieder bei 1 anfangen und ob man wolle oder nicht, wäre es nach Tvöd nicht möglich, überzuleiten oder die Berufserfahrung anzuerkennen. Beide Anstellungen waren im höheren Dienst.
Stimmt dies? Oder gäbe es da Möglichkeiten?
1000 Dank für Ihre / Eure Hilfe!
Hallo,
anbei der Auszug aus dem TVöD-VKA
§ 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle
(1) Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. 2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (VKA) geregelt.
(2) Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Protokollerklärung zu Absatz 2:
Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. September 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.
(3) Die Beschäftigten erreichen – von Stufe 3 an die jeweils nächste Stufe in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
"Also demnch ist eine Einstellung in mindestens Stufe 2 nötig. Die Stufe 3 kann gewährt werden ist aber kein muss!
Stufenlaufzeiten beginnen beim neuen AG erneut zu laufen!