Hallo,
wir diskutieren in kleiner Runde folgende Konstellation.
Mitarbeiter-Teilzeit merkt nach 3 Jahren, dass er in den vergangenen
Jahren jede Woche 2 Stunden zuviel gearbeitet hat.
Niemand hat es gemerkt weder AN noch AG.
Basis hierfür wäre der TVöD.
Nun einige in der Runde meinen, der Mitarbeiter hätte rückwirkend
3 Jahre Anspruch auf Nachzahlung der Stunden.
Andere meinen, Überstunden verfallen, da es z.B.Ausgleichkonten
gibt, die bis zum Jahresende geführt werden und dann müssen alle Stunden weg sein - eben Pech.
Ich weiss allerdings nichts…
Gruß
Jacy