TVöD - Überstunden verfallen...wegen Unkenntnis

Hallo,

wir diskutieren in kleiner Runde folgende Konstellation.

Mitarbeiter-Teilzeit merkt nach 3 Jahren, dass er in den vergangenen
Jahren jede Woche 2 Stunden zuviel gearbeitet hat.
Niemand hat es gemerkt weder AN noch AG.

Basis hierfür wäre der TVöD.

Nun einige in der Runde meinen, der Mitarbeiter hätte rückwirkend
3 Jahre Anspruch auf Nachzahlung der Stunden.
Andere meinen, Überstunden verfallen, da es z.B.Ausgleichkonten
gibt, die bis zum Jahresende geführt werden und dann müssen alle Stunden weg sein - eben Pech.

Ich weiss allerdings nichts…

Gruß

Jacy

Hallo,

mit Zeitkonten oder so hat das erst mal nix zu tun. Wenn die fehlerhaft wären, muß ich ja auch die Möglichkeit haben, dies geltend machen zu können.
Deshalb sind für die Geltendmachung solcher Forderungen grundsätzlich ebenfalls Verjährungsfristen maßgeblich, die im Arbeitsrecht oft „Ausschlußfrist“ heißen. Im TV-ÖD (§ 37) betragen diese 6 Monate.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für die schnelle Antwort.

Gruß

Jacy