Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Eingruppierung im TVöD, verbunden mit einem Bachelor-Abschluss.
Ich studiere Sonderpädagogik („schulischer Studiengang“), der Bachelor trägt den Namen Rehabilitationswissenschaften. Nebenbei arbeite ich in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie im Pflege- und Erziehungsdienst, also nicht schulisch. Bezahlt werden ich nach dem TVöD ohne Ausbildung - Gruppe 1. Nun habe ich gerade meinen Bachelor abgeschlossen und stelle mir die Frage ob ich nicht höher eingestuft werden müsst!?
Leider finde ich Netz dazu keine Erklärung bzw. verstehe auch die Gruppierungen des TVöD nicht richtig. Auch TVöD und Rehabilitationswissenschaften ergibt leider im Netz keine Erklärungen…
Liebe Grüße
Tim
ich würde empfehlen, den Personalrat anzusprechen.
Der kann hier am besten weiterhelfen!
Gruß Merger
Moin,
ich habe eine Frage zur Eingruppierung im TVöD, verbunden mit
einem Bachelor-Abschluss.
das ist gar nicht so einfach, Du musst unterscheiden zwischen Bundes- Landes- und Kommunalangestellten und dann gibts noch die, die in Anlehnung zum TVöD bezahlt werden.
Nun habe ich gerade meinen Bachelor abgeschlossen und stelle mir die Frage ob ich nicht höher eingestuft werden müsst!?
warum. Oft ist es so, daß man nach der Stellenbeschreibung bezahlt wird und nicht nach der Ausbildung. Wenn Du also bisher nach Stufe x bezahlt wurde und die Stellenbeschreibung wird nicht geändert, kriegst Du nicht automatisch mehr.
Gandalf
Hallo,
wie schon Gandalf erwähnt, erfolgt die Einstufung einer Tätigkeit üblicherweise nicht nach dem Abschluss des Mitarbeiters, sondern nach der Stellenbeschreibung.
Beatrix