2 Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Ur-laubsanspruch in jedem Ka-lenderjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.
3 Maßgebend für die Berechnung der Urlaubsdauer ist das Lebensjahr, das im Laufe des Kalenderjahres vollendet wird.
Das klingt für Nichtjuristen nicht wirklich verständlich.
Wie viel Urlaub bekommt denn jemand für 2010, der in diesem Jahr 40 wird?
„3 Maßgebend für die Berechnung der Urlaubsdauer ist das Lebensjahr, das im Laufe des Kalenderjahres vollendet wird.“
Wenn jemand in diesem Jahr 40 wird, ist in diesem Jahr das 40. Lebensjahr vollendet. Die 40-er-Grenze ist als maßgebend.
„2 Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Ur-laubsanspruch in jedem Ka-lenderjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.“
Wenn jemand heute geboren wird, dann beginnt das erste Lebensjahr heute und wird am 14. Oktober 2011 vollendet. Der soundsovielte Geburtstag ist also der Tag, an dem man das soundsovielte Lebensjahr vollendet. Das sollte eigentlich auch ein Checf begreifen.
Und in Verbindung mit Ziffer 3 gilt das Lebensjahr, das man im aktuellen Jahr vollendet. Ganz ähnlich berechnet sich überitzens auch das versicherungstechnische Alter: Wer am 31.12.2010 50 Jahre alt wird (also das 50. Lebensjahr vollendet), gilt versicherungstechnisch schon seit dem 1.1.2010 als 50jährig.
Lässt sich eigentlich ganz einfach aus dem Wortlaut der Bestimmung herleiten …
Erbsenzählen
Sorry, muss sein. Da ist meine ehemalige Dozentin für AO schuld…
Wenn jemand heute geboren wird, dann beginnt das erste
Lebensjahr heute und wird am 14. Oktober 2011 vollendet.
=> Wenn jemand am 14.10.2010 geboren wird, dann vollendet er am 13.10.2011 um 24 Uhr sein erstes Lebensjahr. Am 14.10.2011 ist derjenige dann 1 Jahr alt und und das 2. Lebensjahr beginnt.
„2 Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage
in der Kalenderwoche beträgt der Ur-laubsanspruch in jedem
Ka-lenderjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.“
Damit gelten 30 Arbeitstage.
„Bis“ bedeutet für mich eher, dass in dem Jahr noch 29 Tage sind.
Erst da"nach" wird’s mehr.
Hmmm, was stimmt?
„2 Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage
in der Kalenderwoche beträgt der Ur-laubsanspruch in jedem
Ka-lenderjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.“
Damit gelten 30 Arbeitstage.
„Bis“ bedeutet für mich eher, dass in dem Jahr noch 29 Tage
sind.
Erst da"nach" wird’s mehr.
Hmmm, was stimmt?
Maßgebend für die Berechnung der Urlaubsdauer ist das Lebensjahr, das im Laufe :des Kalenderjahres vollendet wird.
Wenn der AN dieses Jahr am 20.Dezember seinen 40. Geburtstag hat, vollendet er noch in 2010 sein 40. Lebensjahr und hat somit ab 2010 Anspruch auf 30 Tage Urlaub.