TVÖD Vertrag Arbeitszeitverkürzung "Ihre Tagewoche ändert sich nicht"

Ich habe wegen der Pflege meiner Mutter meine Arbeitszeit auf 40% reduziert. In meinem neuen Arbeitsvertrag steht „Ihre Tagewoche ändert sich nicht“. Jetzt will mein Arbeitgeber dass ich sogar für 5,5 Stunden zu meinem Arbeitsplatz fahre der 50km entfernt ist was ja dazu führt dass ich öfter fahren und dafür 100 km zurücklegen muss. Ich bin dort schon seit 31 Jahren beschäftigt und hatte vorher nie kurze Dienste. Ich arbeite in einem Krankenhaus im öffentlichen Dienst in der Verwaltung (tvöd)
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Hallo

darin steht :

Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen ([§ 8 Abs. 3 TzBfG]

In Absatz 4 steht dann noch :

(4) 1Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. 2Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. 3Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. 4Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.

Hast du deinem Arbeitgeber in deinem Antrag mitgeteilt, wie du die 40% der Arbeitszeit auf die Wochentage verteilt haben willst?

Wenn ja: Wie hat er es begründet, dass er von deinem Wunsch der Verteilung abweicht (danach klingt es zumindest)? Oder habt ihr gar nicht darüber gesprochen?

Und wieso musst du öfter fahren, wenn sich die Tage doch nicht geändert haben?

Gruß h.
P.S. die lange Anfahrt ist dein privates Problem

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Danke erst mal für deine Antwort. Ich wurde vom AG vor 2,5 Jahren gebeten in eine andere Abteilung zu wechseln. Speziell amWochenende mit täglich 8,25 Stunden. Jetzt meint er dass er das einfach ändern könnte. Darum ist es mir wichtig zu wissen was der Satz „die Tagewoche ändert sich nicht“ bedeutet. Denn das steht in meinem Vertrag.

die Formulierung sagt das, was da steht:

  • wenn du vorher eine 5 Tage Woche hattest bleibt es bei 5 Tagen
  • wenn du vorher eine 4 Tage Woche hattest bleibt es bei 4 Tagen

die Stunden verteilen sich dann gleichmäßig auf die Tage, wenn du nichts anderes beantragt hast - üblicherweise steht das im Antragsformular mit drin, an welchen Tagen man seine Stunden wie ableisten will (jeden Vormittag - jeden Nachmittag - 1 Woche Do/Fr & Folgewoche Mo/Di/Mi … oder oder oder)

deswegen nochmal die Frage:
Hast du eine bestimmte Verteilung auf die Wochentage beantragt - oder z.B. den einen oder anderen Tag ausgeschlossen, oder hast du nicht?

Es ist wichtig zu wissen, WAS du GENAU beantragt hast und was dein Arbeitgeber GENAU geantwortet hat … sonst stochern wir doch hier im Nebel

Gruß h.

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Ich habe vor über 20 Jahren auf 80% reduziert mit dem Wunsch auf eine 4 Tage Woche. Das hat immer tadellos geklappt. Dann musste ich auf 40% reduzieren und ich konnte dennoch täglich 7,7 Stunden arbeiten. Seit ein paar Tagen erst soll ich jetzt weniger Stunden am Tag arbeiten und ich muß daher mehr fahren. Hab vorher am gleichen Ort gearbeitet aber ich mußte wegen meiner Mutter nach München ziehen. Es gibt definitiv keinen Grund, kein Personalmangel usw warum das geändert werden muss… Ich hab eher das Gefühl dass mir das Leben schwer gemacht werden soll wie es schon einigen älteren Mitarbeitern passiert ist…

Hallo @Seeblick2,

was hast Du denn überhaupt für einen Teilzeitantrag gestellt?
Hast Du den Antrag allgemein auf Grundlage des TzBfG gestellt oder aber - was bei Pflegebedürftigkeit naheliegend wäre - auf Grundlage von § 3 PflegeZG ?
https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__3.html

Oder hast Du überhaupt keine Anspruchsgrundlage genannt?

Hast Du in Deinem Antrag eine Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage vorgeschlagen? Falls ja, welche?

&tschüß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang, vor 20 Jahren habe ich im Antrag keinen Grund genannt nur die Bitte einer 4 Tage Woche mit täglich 7,7 Stunden.
2016 hab ich im Rahmen der Familienpflegezeit meine Arbeitszeit auf 40% gekürzt. Auch da konnte ich täglich immer 7,7 Stunden arbeiten. und das hat sich auch nicht durch die Versetzung 2020 geändert. Dort wurde ich (freiwillig) nur am Wochenende mit sogar 8,25 Stunden eingeteilt. Erst vor kurzem änderte die Vorgesetzte die Dienstpläne und ich bin vermehrt unter der Woche und oft mit 5,5 Stunden eingeteilt. Meine Mutter ist inzwischen verstorben und ich habe nach einem zweiten Job an meinem Wohnort gesucht. Das geht jetzt auch nicht mehr da ich völlig willkürlich eingeteilt werde und nur noch kurzfristig weiß wie ich arbeiten muss…Es gibt sicher schlimmeres aber das belastet mich alles sehr. LG Eva

Das mag jetzt hart und böse klingen, aber deine Lebensgeschichte bringt hier weder Dich noch diejenigen weiter, die Dir helfen wollen. Es sind hier konkrete Rückfragen bzgl. der Rechtsgrundlage gestellt worden, auf deren Basis Du die letzte Verkürzung der Arbeitszeit beantragt hast. Die musst Du hier nennen, damit man Dir helfen kann.

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Ich versteh dich völlig. Aber ich weiß nicht wie ich es anders erklären soll. Es nennt sich „Familenpflegezeit“ die man für maximal 24 Monate beantragen kann. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/f/familienpflegezeit.html Sorry!

Aber warum? Es ist doch bei der 4-Tage-Woche geblieben, und du hattest schon 2016 auf 40 % gekürzt. Was ist jetzt anders?

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Ich glaube, dass die ganze Zeit zwar im Vertrag die Rede von 4-Tage-Woche war aber dass tatsächlich an weniger Tagen gearbeitet wurde (und damit die Fahrererei relativiert hat) - 40% sind ja zwei „volle“ Tage. Und nun soll quasi plötzlich wieder an vier Tagen gearbeitet werden, was sich für das Fragestellende wegen der Fahrerei nicht „lohnt“.

Aber egal: @Seeblick21 geh zum Personalrat, die können Dir weiterhelfen.

Liebe Christa, ja, so hab ich das gemeint! Ich bin einfach schlecht im Erklären.
Beim Personalrat war ich schon. Das war eine Enttäuschung darum muss ich jetzt selbst schaun wie es weitergeht. Für mich ist es halt auch ein finanzieller Verlust da ich die Wochenendzuschläge nicht mehr bekomme und mehr Fahrtkosten habe. Was mich so trifft ist dass mir fest zugesagt wurde dass ich nur am WE und 7,7 Stunden arbeiten muss aber sie sich grundlos nicht mehr daran halten will. VG Eva

Jetzt habe ich noch eine ganz andere Frage: außer den einmaligen Umzugskosten, die du allerdings unter Umständen steuerlich „absetzen“ könntest, was spricht dagegen, wieder näher an den Arbeitsort umzuziehen? Wenn das eh’ mit dem zweiten Job am Wohnort nicht mehr klappt, weil du andere Arbeitstage hast … Da würde die tägliche Fahrerei entfallen, und billiger als in München ist es vermutlich auch.

Und noch eine Sache verstehe ich nicht. Du schreibst

aber auch

2016+2=2018, wir haben jetzt 2023. Auf welcher Grundlage arbeitest du jetzt weiterhin die 40 %?

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Mündlich zugesagt oder schriftlich zugesagt?

vermutlich nur mündlich … sonst wäre es zu einfach.

Mündlich und dann zusätzlich noch per email. Aber sie meint das wäre lang her und die Zeiten hätten sich geändert…

Hallo Christa, nein, per Telefon und dann hat sie meine damalige Teamleitung gebeten es mir nochmals per email zu bestätigen was diese auch gemacht hat.

Versuch bitte auf alle Fragen zu antworten, wenn es geht, nur knapp und ohne zusätzliche Angaben drum herum. Und was du an @Hexerl geschrieben hast, kann ich (und die anderen) übrigens auch lesen, du musst es nicht wiederholen. :wink:

Ich bin fast 62 und wohne in meiner ETW. Diese jetzt noch Verkaufen und Umziehen ist nicht mehr sinnvoll.

ok, das war die halbe Antwort (vermieten und am Arbeitsort bis zur Rente zu Miete zu wohnen wäre auch noch eine Option). Was ist mit dem Rest? Genauer genommen damit:

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