TVÖD Weihnachtsgeld - rückwirkend

hallo zusammen!
leider konnte ich in den vorher gestellten fragen keine richtige antwort auf mein anliegen finden.

ich war als mta im labor (öffentlicher dienst - tvöd) vom 1.10.2008 - 30.11.2009 angestellt.
für beide jahre habe ich kein weihnachtsgeld bekommen, da es hieße, dass ich in keinem falle 1 volles kalender jahr gearbeitet hätte (2008 bzw. 2009).

nun habe ich von einer kollegin erfahren, dass ich sowohl ein recht auf weihnachtsgeld gehabt hätte.
mindestens anteilsmäßig die monate, in denen ich bei der klinik angestellt war.
wer hat nun recht?
und vor allem: kann ich nun rückwirkend mein (falls ja…) weihnachtsgeld nachfordern?

ich danke euch schonmal!
gruß sphenoidale!

Hallo,

eine Regelung das man 1 Jahr arbeiten muß gibt es nicth im öffentlichen Dienst (zumindest mir nicht bekannt. Es steht geschrieben das man zum 1.12. des Jahres in einem Dienstverhältnis stehen muß.
Also hätte für das Jahr 2008 für Oktober bis Dezember Weihnachtsgeld gezahlt werden müssen.
Für das Jahr 2009 nicht.

Ob man ds Geld nachfordern kann weiß ich nicht, würde aber vermuten ja.

Hallo sphenoidale,

gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
In den meisten Tarifveträgen und Arbeitsveträgen ist es so, daß bei einem Ausscheiden vor dem 1.1. der Anspruch auf WG verfällt. Das WG soll Ansporn sein weiterhin in der „Firma“ zu bleiben. Daher ist es je nach Ausscheidungsdatum und WG-Höhe sogar zurückzuzahlen!
Näheres findest Du in Deinem Tarifvertrag (einzusehen bei der zuständigen Gewerkschaft).

Lieber Gruß
descabello

Hallo, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Gerecht wäre es schon aber wann bekommt man schon Gerechtigkeit.

Viel Erfolg
Uli

Hallo,

zu deiner Frage: Du hattes Anspruch auf Weihnachtsgeld und zwar wenn du ab September eines Jahres im Arbeitsverhältnis tätig warst (anteilig verstehr sich). Mit einem Jahr voll arbeiten hat das nichts zu tun. An deiner Stelle würde ich mal bei der Personalabteilung auftauchen und formlos einen Antrag auf NAchzahlung stellen.
LG

ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, wenn alle anderen Weihnachtsgeld bekommen haben, hast du anteilig auch einen Anspruch, außerdem würde ich nochmal in den Arbeitsvertrag schauen.

Hallo sphenoidale,

die spannende Frage ist erst mal, welcher Tarifvertrag für Dich als MTA (im Krankenhaus?) denn 2008 und 2009 gültig war.
Vielleicht kann Dir bei der Suche dieser Link
http://www.schiering.org/home.htm
oder dieser Link
http://oeffentlicher-dienst.info/
helfen.

Wenn ich mich richtig erinnere, gab es zumindest in kirchlichen Krankenhäusern mal tarifliche Vereinbarungen, dass ein Weihnachtsgeldanspruch nur für ganze Kalenderjahre bestand.

Im TVÖD wird nach meinem Kenntnisstand jetzt nur noch auf den Stichtag 1. Dezember abgestellt. Danach hättest Du für 2008 anteiligen aber für 2009 keinen Anspruch.
Leider weiß ich nicht, wie lange Du diese Ansprüche rückwirkend behälst. Nach meinem „gefährlichen Halbwissen“ verjähren solche rückwirkenden Gehaltsansprüche relativ schnell - ebenso wie Rückforderungen des Arbeitgebers übrigens.
Über den alten Arbeitsvertrag solltest Du schnell feststellen können welcher Tarif 2008 für Dich galt. Vielleicht kannst Du dann über die oben genannten Adressen selber rauskriegen, ob Du noch etwas nachfordern kannst.

Eine bessere (vollständigere) Antwort kann ich leider nicht bieten, aber vielleicht weiß jemand anders noch etwas zu nachträglichen Gehaltsforderungen.

Viel Erfolg!

Das Zauberwort heißt Jahressonderzahlung.
TVöD § 20:
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
–> 2008 ja, 2009 nein.
Und weiter unten im selben §: 1
Der Anspruch … vermindert sich um ein Zwölftel für
jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.
–> bei dir um 9/12
Ob man das jetzt noch geltend machen kann… da bin ich überfragt. Ich würde es zunächst mit einem freundlichen, aber bestimmten Brief unter Verweis auf den entsprechenden Paragraphen (bitte nochmal selbst nachlesen) an die personalverwaltende Stelle probieren und schauen, was als Antwort kommt.

Hallo sphenoidale, leider kann ich dir nicht helfen. Weihnachtsgeld ist ein Teil vom Arbeitsrecht, da könnte dir ein Anwalt sicher besser helfen.

Gruß hexe1971

Hallo Spenoidale,
ich war zwar auch im öffentlichen Dienst, aber als Soldat und somit eher einem Beamten gleichgestellt; daher kann ich zum TÖVD keine verbindlichen Aussagen treffen.
Mein Tipp: einfach den TÖVD googlen, am besten im PDF-Format und den Begriff „Sonderzuwendung“ suchen, das sollte helfen!
Gruß

Hans

Ein sehr spezieller Fall aus dem Arbeitsrecht.
Da empfiehlt sich ein RA für Arbeitsrecht.

nip

Hallo,
siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag_f%C3%BCr_d…

Am 1.12.2009 bestand das Arbeisverhältnis nicht mehr.
In 2008 waren Sie sicher noch in der Probezeit ohne Anspruch.
Wenn man glaubt, nicht korrekt behandelt zu werden, muß man gleich tätig werden und nicht 2 Jahre später.
MfG
KKl

hallo!

ich war als mta im labor (öffentlicher dienst - tvöd) vom

1.10.2008 - 30.11.2009 angestellt.
für beide jahre habe ich kein weihnachtsgeld bekommen, da es
hieße, dass ich in keinem falle 1 volles kalender jahr
gearbeitet hätte (2008 bzw. 2009).

nun habe ich erfahren, dass ich sowohl ein
recht auf weihnachtsgeld gehabt hätte.
mindestens anteilsmäßig die monate, in denen ich bei der
klinik angestellt war.
wer hat nun recht?
und vor allem: kann ich nun rückwirkend mein (falls ja…)
weihnachtsgeld nachfordern?

gruß sphenoidale!

Hallo,

dein alter Arbeitgeber wird auf die tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten hinweisen.

War deine Anfrage nach Weihnachtsgeld damals (also in 2008 und 2009) schriftlich? Dann hast du damit deinen Anspruch geltend gemacht und die Ausschlussfrist gilt nicht.

LG
Angelsfear

Hallo,
ich kann Dir leider Deine Frage nicht beantworten, da mir darüber die Kenntnis fehlt. Viele Grüße - Rat

Hallo sphenodiale,
also, wenn der Arbeitgeber auch nur einem anderen im Betrieb Weihnachtsgeld zahlt, dann haben ALLE(!) ein Anrecht darauf! Auch Teilzeitkräfte.

Eine, durch nicht 12-monatige Vollbeschäftigung, anteilige Berechnung für das Weihnachtsgeld ist dem Arbeitgeber bindend, wenn dieses in den Tarifvertrag oder Arbeits-/Dienstvertrag festgelegt wurde. Weihnachtsgeldanspruch wird NICHT in Monatszeiten, sondern in Kalenderjahr-Zeiten!
Also immer von Januar bis Dezember. Die manchmal gebräuchliche Reglung (meist in privaten Unternehmen), das Weihnachtsgeld unter Vorbehalt der Rückforderung, dass man mind. bis zum 30.März weiter in Betrieb bleiben muss, ist Nichtig!
Was nun die Rückwirkung angeht, so dürfte es äussertst schwerig sein noch etwas zu Erreichen an Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber. Der letzte Arbeitstag war 30.11.2009, selbst bei einer 2jährigen Verjährungszeit wäre diese schon überschritten. Zumal Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich nur bis zu 6 Monate nach der rechtmässigen Kündigung, wenn man den Nachforderungs-Grund nicht vorher kannte. Also, z.B. wenn Du nicht gewusst hast, ob überhaupt WG gezahlt wurde. In deinem Falle war es dir bekannt und Du hättes wesentlich früher einen Anspruch daraus herleiten müssen, spätesdens aber am 29.11.2011 hätte eine Klageschrift dem zuständigen Arb.-Gericht vorliegen müßen.
Wenn Du wiedermal Zweifel an einer Arbeitsrechtlichen Sache hast, dann wende dich möglichst umgehend an den Betriebsrat/ Personalvertretung oder an die Gewerkschaft, um alle Ansprüche aus zuschöpfen.
Viel Glück für die Zukunft