Hallo zusammen,
meine Frage wird wohl etwas umfangreicher.
Im Grundsatz geht es darum das viele Arbeitnehmer welche dem TVÖD unterliegen das gefühl haben nicht leistungsgerecht eingruppiert zu sein.
Um einen Lösungsansatz aufzuzeigen werde ich im Folgenden mal ein Bespiel eines Angestellten beschreiben und im Anschluß ein paar Fragen und eine fragliche Lösung anschneiden.
Angestellter A sieht im Bereich der Gewerkschaften wenig vorankommen im Bezug auf eine Entgeltordnung und möchte halt die derzeitigen Möglichkeiten im Bezug auf eine Höhergruppierung sondieren.
Ihn interessiert welcher Prozess hinter einem Antrag auf Höhergruppierung steht?
Darf ein Arbeitgeber diesen einfach ablehnen ohne es weiter zu Begründen?
Wenn der Angestellte bei der Personalabteilung einen Antrag auf Höhergruppierung stellt, müssten die dann seine Stellenbeschreibung und seine Tätigkeitsbeschreibung zugrunde legen und schauen ob der Antrag begründbar ist?
Für die Berufsgruppe bzw. für die Stelle des „Angestellten A“ gibt es jedoch nur eine grobe 5 Punkte umfassende Tätigkeitsbeschreibung. Diese umschreibt aber lediglich z.B. einen der wichtigen Kernpunkt der Arbeit, gibt aber die Wertigkeit/Verantwortung in keinster Weise wieder.
Anhand eines fiktiven Beispiels einer Tätigkeitsbeschreibung eines Arztes kann man es wie folgt beschreiben. Dort würde dann ggf. stehen:
- erledigt den Krankenhausdienst
- hält die Hygiene ein
- führt auf Anweisung der Vorgesetzten Sonderaufgaben aus
- übergibt bei Dienstende Patienten an seine Kollegen
- achtet auf die im zur Verfügung gestellten Materialien
Es umschreibt die Tätigkeit aber nur sehr diffus und gibt keinen Einblick in die Tätigkeit. Wo findet denn eine Bewertung der Tätigkeit statt? Also welche Kompetenzen, Verantwortung etc. hat jemand bzw. beinhaltet die Stelle. Und woran wird dann bemessen welchen Lohn es dafür zu geben hat.
In diesem Fall, welcher in Anlehnung an den Fall des Angestellten A herbeigeführt wurde, ist es doch wahrscheinlich das es eine neue Stellen und Tätigkeitsbeschreibung geben müsste.
Aber würde daraus eine Höhergruppierung für den „Angestellten A“ resultieren? Wohl eher nicht, oder?
Von daher verstehe ich gerade nicht wie das alles zusammenhängt und wer letztendlich darüber befindet.
Für den „Angestellten A“ gibt es keine ihm bekannte Stellenbewertung. Bei seinem Arbeitgeber (VKA) bekommt der „Angestellte A“ auf seine Frage nach einer Stellenbwertung stets folgende Antwort zu hören, „das haben die Tarifparteien noch nicht geklärt.“
Aber die Entgeltordnung für den TVÖD im Kommunalen Bereich liegt ja schon seit lange auf Eis.
Wie könnte es also der „Angestellte A“ schaffe in der Zwischenzeit Höhergruppiert zu werden?
Vielleicht kann mir ja jemand einen interessanten Weg aufzeigen und mir erklären wer wann wie über was und auf welcher Grundlage entscheidet und wie die Sachen,
-Stellenbeschreibung
-Tätigkeitsbeschreibung
-Stellenbewertung
da mit einfließen und zusammenhängen.
Wo kann eigentlich nach gelesen welcher Job in welche EG eingruppiert werden muß? Im BAT gab es Stellenbeschreibungen bzw. Tätigkeitsmerkmale die dann wiederum Auslegungssache waren. Oder gibt es eine Kommission die so etwas prüft?
Und noch eine Frage stellt sich mir. Bei dem durchstöbern von Foren und den Dazugehörigen Querverweisen auf Gesetzestexte etc. hat sich ein wenig Verwirrung breit gemacht.
Werden Angestellte im ÖVD der VKA, so wie der oben angesprochene „Angestellte A“ anhand deren Qualifikation (Schulabschluß, Ausbildungsabschluß, also ob die Ausbildung nun 2 oder 3 Jahre gedauert hat) eingruppiert oder anhand der Stelle und der Tätigkeitsbewertung die dieser Stelle zu grunde liegt?
Oder muß jemand um überhaupt z.B. nach EG9 eingruppiert zu werden einen Hochschulabschluß haben. Oder reicht es wenn die Tätigkeit die jemand ausführt denen einer nach EG9 zu bewertenden Stelle entspricht und dieser aber trotzdem keinen Hochschulabschluß hat?
Zusätlich nehmen wir mal an das der „Angestellte A“ auch noch keine 40 Jahre alt ist und somit bei ihm die Prüfung auf die Tauglichkeit bzw. die Qualifikation für den gehobenen Dienst nicht entfallen kann.
Jetzt schon einmal ein großes Dankeschön für das Durchlesen und Durcharbeiten meiner Ausführung.
Über Teilbeantwortungen freue ich mich ebenso wie über die Antwort des „großen ganzen“
Danke.