TVÖD-wo findet man sich wieder ?

Hallo,

ich konnte leider im Archiv nichts finden. Deshalb muss ich halt hier mal fragen.

Eine Bekannte möchte evtl. eine Tätigkeit bei einem Jugendwerk übernehmen - Bezahlung nach TVÖD.

Wo ETWA kann man sich als Sekretärin eingruppieren. Ich schätze grob VI oder liege ich da total falsch ? Sind für mich leider alles böhmische Dörfer.

Ich habe zwar einen tollen BAT /TVÖD -Rechner gefunden aber der nutzt halt nix ohne die Gruppe.

Wie ist das eigentlich mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld - ich dachte das wurde gestrichen und sind die Arbeitszeiten jetzt verlängert worden ?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß
joyyyy

Hallo,

eine Sekretärin kann man schwer einstufen. Das kommt immer darauf an, welche Aufgaben man übernimmt. Ich kenne Sekretärinnen, die BAT VII verdienen und ich kenne Sekretärinnen, die BAT IV/b verdienen. Es gibt auch Schreibkräfte, die verdienen sogar nur BAT VIII.

Am einfachsten ist es, dort einfach mal anzurufen und sich die BAT bzw. TVÖD Gruppe sagen zu lassen.

Viele Grüße
Florian

Hi,

Sekretärinnen werden in der Regel als Schreibkräfte herabqualifiziert, welche je nach Leistung zwischen IX und VII BAT eingruppiert sind. Der Nachteil hierbei ist, dass ein Aufstieg aus der VII ausgeschlossen ist.

Ist die Dame Angestellte/Schreibkraft, dann wird sie vermutlich mit VII/VI b eingestuft sein. Das bedeutet, dass sie zuerst die VII bekommt und nach einer Bewährungszeit von sieben Jahren automatisch in die VI b rutscht. Auch hier Weiteraufstieg ausgeschlossen.

Alles, was über VI ist, gilt schon als Sachbearbeiter. Und ich kenne keine Sekretärin, die das je geschafft hätte.

Ich selber bin Chef-Sekretärin und an das jeweilige Einkommen meines Chefs gekoppelt. Ich erhalte mehr als die VI, allerdings immer nur brav befristet für die Zeit der Chefanstellung (wechseln bei uns turnusmäßig) und natürlich personenbezogen. Das heißt, ich habe nie einen Anspruch auf das Gehalt bzw. die Möglichkeit, mich irgendwo anders als Sachbearbeiterin zu bewerben.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Viele Grüße
Jana

Hallo Jana,

vielen Dank für Deine Antwort.

Meine Freundin hat sich mittlerweile erkundigt und es ist tatsächlich die VII und nach 3 Jahren VI b. Du hattest also Recht.

Ich wollte noch gerne wissen wie das mit Weihnachts- und Urlaubsgeld aussieht im öffentlichen Dienst. Es war ja viel davon in der Presse. Wurde das nun gestrichen ?? In den Berechnungen wird es irgendwie mit eingerechnet (monatlich).

Kannst Du mir hier bitte nochmal weiterhelfen ?

Danke.
joyyy

Hi,

ich bin im Moment in Elternzeit und daher nicht auf dem Laufenden. Im letzten Jahr gab es noch ungekürzt sowohl Urlaubs- als auch Weihnachtsgeld für Angestellte. Und das wäre Deine Freundin ja. Ich rate, da mal einfach in der Personalstelle anzurufen. Oder sie fragt im Bewerbungsgespräch selbst.

Viele Grüße
Jana

Hallo,

Ich wollte noch gerne wissen wie das mit Weihnachts- und
Urlaubsgeld aussieht im öffentlichen Dienst. Es war ja viel
davon in der Presse. Wurde das nun gestrichen ?? In den
Berechnungen wird es irgendwie mit eingerechnet (monatlich).

Dieses und nächstes Jahr gibt es wohl noch Weihnachts/urlaubsgeld.
Ab 2007 soll auf „leistungsabhängige anteilige Bezahlung“ umgestellt werden, für diesen Leistungsanteil wird dann das ehemalige Weihnachts/Urlaubsgeld genommen. Naja, jedenfalls so ungefähr…
Bei uns weiß noch keiner nichts genaues :wink:

Beatrix, angestellt im ÖD
http://www.trixi.de

Hi!

Hier wirst Du fündig (zum Thema Urlaubs-und Weihnachtsgeld):

Jahressonderzahlung 2006

Sowohl beim Bund als auch bei den Kommunen erhalten die Beschäftigten im November 2006 eine Sonderzahlung, deren Summe sich aus der bisherigen Höhe der Zuwendung (=Weihnachtsgeld) zuzüglich des Urlaubsgeldes berechnet.

Die Summe erhöht sich für jedes Kind, für das kinderbezogene Entgeltbestandteile gezahlt werden (Besitzstandsregelung Kinderzuschlag) um 25,56 € (entspr. TV Zuwendung).

Die bisherige Höhe des Urlaubsgeldes für die Arbeiter/-innen und die Angestellten der Vergütungsgruppen BAT X-Vc im Tarifgebiet West gilt dann analog für die Beschäftigten der neuen Entgeltgruppen 1 bis 8.

Jahressonderzahlung 2007

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, erhalten im Monat November eine Jahressonderzahlung. Sie beträgt im Tarifgebiet West

in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 v.H.,

in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 v.H. und

in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 v.H.

des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts

Gruß