TZ Job, Minijob und Tätigkeit ggn Rechnung

Hallo Experten,

angenommen jemand hat einen Teilzeitjob.
Dazu übt er noch einen Minijob aus.

Wie sieht es denn aus mit dem steuerlichen Angeben des Minijobs neben der TZ Stelle?
Muss er diesen auch auf Steuerkarte ausführen?
Wie sieht es hier dann mit den Abgaben aus?

Wie sähe es aus, wenn der (Mini)Job (statt diesem) als Tätigkeit auf Rechnung ausgeführt wird?
Wieviel muss er dann an Steuern abführen, wenn der Verdienst zwischen 200 und 300 € in etwa ist?
Sprich, was bliebe ihm „unterm Strich“ davon?

-> Lohnt sich das überhaupt?

Oder wäre es steuerlich besser, wenn er den einen Job Vollzeit machen würde, anstatt derart zu „splitten“?

  • noch eine Frage:
    Angenommen, er hat den einen Vollzeitjobb und verdient nebenher auf Rechnung noch ca. 100 € im Monat.
    Wie muss er dies angeben, und wieviel bliebe ihm?

Danke schon mal für Antwort,

Lieben Gruß

Spotvolta

Servus,

Muss er diesen auch auf Steuerkarte ausführen?

Nein

Wie sieht es hier dann mit den Abgaben aus?

Die zahlt der Arbeitgeber, abgesehen von 2% pauschaler Lohnsteuer, die er überwälzen kann, wenn er will.

Wie sähe es aus, wenn der (Mini)Job (statt diesem) als
Tätigkeit auf Rechnung ausgeführt wird?

Diese Option besteht nicht. Entweder, es geht um nichtselbständige Arbeit oder um eine selbständige Tätigkeit. Die gleiche Tätigkeit kann nicht entweder als Lohn oder als Honorar abgerechnet werden.

Wieviel muss er dann an Steuern abführen, wenn der Verdienst
zwischen 200 und 300 € in etwa ist?

z.B. 2% aus 250 € = 5 €.

Sprich, was bliebe ihm „unterm Strich“ davon?

Im Beispiel: 245 €.

-> Lohnt sich das überhaupt?

Das kommt auf den Stundenlohn an, und auf die Bewertung der Freizeit. So wird z.B. jemand, der bereits 1.500 € netto monatlich in der Tasche hat, andere Konditionen als lohnend betrachten, als jemand, der 800 € monatlich netto hat.

Oder wäre es steuerlich besser, wenn er den einen Job Vollzeit
machen würde, anstatt derart zu „splitten“?

Diese Alternative besteht auch nicht. Wenn ein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber besteht, kann man nicht einen Teil davon als Minijob abrechnen.

Angenommen, er hat den einen Vollzeitjob und verdient
nebenher auf Rechnung noch ca. 100 € im Monat.
Wie muss er dies angeben,

Auf der Anlage GSE zu Einkommensteuererklärung

und wieviel bliebe ihm?

Das hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Schöne Grüße

MM