Hallo Experten,
angenommen jemand hat einen Teilzeitjob.
Dazu übt er noch einen Minijob aus.
Wie sieht es denn aus mit dem steuerlichen Angeben des Minijobs neben der TZ Stelle?
Muss er diesen auch auf Steuerkarte ausführen?
Wie sieht es hier dann mit den Abgaben aus?
Wie sähe es aus, wenn der (Mini)Job (statt diesem) als Tätigkeit auf Rechnung ausgeführt wird?
Wieviel muss er dann an Steuern abführen, wenn der Verdienst zwischen 200 und 300 € in etwa ist?
Sprich, was bliebe ihm „unterm Strich“ davon?
-> Lohnt sich das überhaupt?
Oder wäre es steuerlich besser, wenn er den einen Job Vollzeit machen würde, anstatt derart zu „splitten“?
- noch eine Frage:
Angenommen, er hat den einen Vollzeitjobb und verdient nebenher auf Rechnung noch ca. 100 € im Monat.
Wie muss er dies angeben, und wieviel bliebe ihm?
Danke schon mal für Antwort,
Lieben Gruß
Spotvolta