Hallo, Wissende
Eine Rechtschreibregel besagt, ‚tz‘ folge auf einen kurzen Vokal. Bei diesen Beispielen folgt jedoch ‚tz‘ auf einen Konsonanten:
Arztzimmer
Festzelt
Gastzimmer
Lohnfortzahlung
Postzustellung
Und hier folgt ‚tz‘ auf einen Doppelvokal:
Zeitzünder
Soll ich zukünftig anstelle von ‚Gastzimmer‘ besser ‚Gaszimmer‘ schreiben? Habt ihr ähnliche Beispiele gefunden?
Gruss
Adam
Hallo auch!
Eine Rechtschreibregel besagt, ‚tz‘ folge auf einen kurzen
Vokal.
Aber das gilt doch nicht, wenn diese Buchstabenfolge durch Zusammensetzung zustande kommt. „tz“ ist ja nur die Rechtschreibvereinbarung für den Laut [zz].
Gruß!
Hannes
Eine Rechtschreibregel besagt, ‚tz‘ folge auf einen kurzen Vokal.
Nicht ganz. Die Regel lautet vollständig:
»Folgt im Wortstamm auf einen betonten kurzen Vokal nur ein einzelner Konsonant, so kennzeichnet man die Kürze des Vokals durch Verdopplung des Konsonantenbuchstabens.«
(Quelle: Deutsche Rechtschreibung – Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung. 2006.)
Der entscheidende Aspekt ist im Zitat kursiv hervorgehoben: Der Vokal und das /t͜s/ müssen in einem Wortstamm, also demselben Morphem stehen, damit der Vokal Einfluss auf die orthografische Umsetzung der Affrikate nehmen kann. Bei der Umsetzung der genannten Regel ist ›tz‹ statt ›zz‹ nur eine graphemische Variante. In deinen Beispielen liegen jeweils Morphemgrenzen innerhalb dessen, was du als Graphem ›tz‹ analysiert hast. Das lässt sich auch an der Aussprache ablesen: Gehören ›t‹ und ›z‹ zu unterschiedlichen Morphemen, ergibt das die Lautfolge /t#t͜s/, wobei ›#‹ für die Morphemgrenze steht – und nicht /t͜s/.
Arzt#zimmer = /ˈart͜st#ˌt͜sɪmər/
Fest#zelt = /ˈfɛst#ˌt͜sɛlt/
Gast#zimmer = /ˈɡast#ˌt͜sɪmər/
Zeit#zünder = /ˈt͜saɪ̯t#ˌt͜sʏndər/
Das ist nicht dasselbe wie in ›Katze‹ /ˈkat͜sə/ oder ›witz#ig‹ /ˈvɪt͜s#ɪç/.
Gruß
Christopher
Morphemgrenzen
Hallo Adam, Christopher und Hannes,
Eine Rechtschreibregel besagt, ‚tz‘ folge auf einen kurzen
Vokal.
Aber das gilt doch nicht, wenn diese Buchstabenfolge durch
Zusammensetzung zustande kommt. „tz“ ist ja nur die
Rechtschreibvereinbarung für den Laut [zz].
Es gab ja auch mal bis in die Mitte der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts die nun glücklicherweise entfallene Regel „Trenne nie ein ›s‹ vom ›t‹, denn es tut ihm furchtbar weh”. Trotzdem hätten selbst Anhänger der alten Rechtschreibung ›s‹ und ›t‹ immer an Morphemgrenzen getrennt:
Ein „Hau|stier” wäre auch damals schon einfach etwas anderes gewesen als ein „Haus|tier”.
Genauso wenig kann man die Tz-Regel über Morphemgrenzen hinweg anwenden, wenn also das ›t‹ und das ›z‹ zu zwei unterschiedlichen Morphemen gehören.
Eigennamen schreiben die jeweiligen Eigentümer ja ohnehin jeweils nach ihrer eigenen Façon, so wie in folgendem, bei dem ich keine Morphemgrenze erkennen kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Reitze
Gruß Gernot
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Danke. So ernst war die Frage nicht gemeint …
Danke für eure Hilfe. So ernst war die Frage nun doch nicht gemeint …
Gruss
Adam