TZ nach Elternzeit-jetzt arbeitslos-ALG berechnen

Hallo zusammen,

ich habe nach sechs Jahren Elternzeit wieder angefangen, Teilzeit zu arbeiten.
Erstmal nur 10 Stunden pro Woche, da die Auftragslage nicht mehr erforderte, allerdings
mit der Option auf Mehrarbeit in der Zukunft. Leider hat sich die Lage verschlechtert
und es wurde Insolvenz angemeldet. Also bin ich nach nur 5 Monaten arbeitslos geworden.

Laut Arbeitsamt werden auch nur diese 5 Monate für die Berechnung des ALG 1 zugrunde gelegt. Ist das so korrekt? Ist es völlig irrelevant, dass ich vor den Schwangerschaften 15 Jahre lang Vollzeit gearbeitet habe? Und dass ich dem Arbeitsmarkt 18 Stunden (statt 10) zur Verfügung stehe?

Wenn ja, stände ich ja besser da, wenn ich direkt nach der Elternzeit arbeitslos geworden wäre?

Vielleicht kennt sich ja jemand genau aus und kann mir weiterhelfen.
Danke schon mal!

Hallo

mein „Wissensgebiet“ ist ALG 2 nach SGB II.
Zu deiner Frage bzgl. der Berechnungsgrundlagen können dir sicher die Experten für ALG 1 nach SGB III weiterhelfen :wink:

LG

sorry kann nicht weitr helfen, da ich in einer ähnlichen Situation bin. Nur dass das alles mir noch bevor steht, da mein EZ bald vorbei ist.

Hallo,

also das kann durchaus sein, dass eine Arbeitslosigkeit direkt nach der Elternzeit günstiger gewesen wäre (zumindest 1 Tag, dann wäre der Anspruch grundsätzlich gesichert gewesen und bliebe 4 Jahre erhalten.

Abhängig ist der Leistungsanspruch davon, ob zwischen den Kindern gearbeitet wurde oder ob in dieser Zeit mal eine Arbeitslosmeldung erfolgt ist.

Am besten ist es, bei der Agentur telefonisch um Leistungsberatung zu bitten (erfolgt über Rückruf). Die Mitarbeiter dort können Näheres erläutern, wenn sie die genauen Daten wissen.

VG
Claudia