TZ o.Vertrag - eigene KrkVers. bei Minunsstunden?

Hallo allerseits,

angenommen, jemand arbeitet ohne Vertrag in der Gastronomie. Auf der Gehaltsabrechnung stehen aber jeden Monat 120 h als Grundlage der Berechnung. Diese Person hat mehrfach schon über diese 120 h hinaus gearbeitet, bisher aber immer nur max. 100 h ausbezahlt bekommen.
Jetzt sieht es so aus, als ob die Person rausgegrault werden soll - und dies darüber, daß sie nicht mehr eingesetzt wird (bzw. kaum noch).

Wie verhält es sich nun mit den Versicherungsanteilen, vor allem der Krankenversicherung, wenn die Person im Oktober vermutlich nicht einmal auf 30 h kommen wird…
Muß sie dann nachträglich noch Gelder an die Krankenkasse abführen, oder ist egal, wie viele Stunden sie gearbeitet hat?
Wer kennt sich hier aus und könnte mir hier etwas sagen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Lieben Gruß
an-hild7777

Hallo,
auch ohne schriftlichen Vertrag handelt es sich hier um ein krankenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Wenn der Betreffende bereits in der Vergangenheit eine Gehaltsabrechnung hatte dann muesste doch aus diesen Abrechnung hervorgehen wieviel Lohn Brutto gezahlt wurde, wieviel Stunden abgerechnet wurde und wieviel Sozialverscherungsbeiträge abgezogen wurden. Solange das Beschäftigungsverhältnis nicht gekündigt ist, solange besteht auch die Sozialversicherungspflicht und wenn bei einem Stundenlohn in einem Monat nur 30 Stunden rauskommen, dann sind dies 30 Stunden auch beitragspflichtig.
Anders würde es sich verhalten wenn beispielsweise das erste Beschäftigungsverhältnis beendet würde durch Kündigung und Abmeldung bei der Kasse und direkt darauf ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis neu begründet würde - dann wäre der Arbeitnehmer ggf. allein Beitragspflichtig gegenüber seiner Krankenkasse.
Gruss
Czauderna