TzBfG §14 und Umfirmierung

Hallo zusammen,

Herr X war bei Firma Y GmbH & Co. KG unbefristet angestellt, bis die Filiale durch einen Betriebsübergang verkauft wurde.
Herr X hatte sich zwischenzeitlich erneut bei Firma Y beworben. Eine Anstellung war jedoch nicht möglich mit Verweis auf §14 des TzBfG, da Firma Y aktuell nur befristet einstellt.

Nun ist durch eine Umfirmierung der Muttergesellschaft aus der Y GmbH & Co. KG die YZ GmbH & Co. KG geworden, zudem sind neue Geschäftsführer eingesetzt worden.

Frage:
Wäre es dadurch möglich Herrn X mit einem befristeten Arbeitsvertrag wieder einzustellen oder gilt §14 auch in diesem Fall weiterhin?

Grüße
Tommie

Hallo,

Hallo zusammen,

Herr X war bei Firma Y GmbH & Co. KG unbefristet angestellt,
bis die Filiale durch einen Betriebsübergang verkauft wurde.

Wieso ist X überhaupt ausgeschieden, wenn er sich jetzt wieder bewirbt ?
Der Betriebsübergang an sich hätte doch nix am Bestand des Arbeitsverhältnisses geändert ???

Herr X hatte sich zwischenzeitlich erneut bei Firma Y
beworben. Eine Anstellung war jedoch nicht möglich mit Verweis
auf §14 des TzBfG, da Firma Y aktuell nur befristet einstellt.

Das ist grundsätzlich richtig

Nun ist durch eine Umfirmierung der Muttergesellschaft aus der
Y GmbH & Co. KG die YZ GmbH & Co. KG geworden, zudem sind neue
Geschäftsführer eingesetzt worden.

Eine bloße Umfirmierung wie auch Änderung der Rechtsform ändert an der Rechtsnachfolge erst mal nix zwingend.

Frage:
Wäre es dadurch möglich Herrn X mit einem befristeten
Arbeitsvertrag wieder einzustellen

Wenn die Rechtsnachfolge besteht: Grundsätzlich Nein (s.u.)

oder gilt §14 auch in
diesem Fall weiterhin?

Ja
Sind allerdings seit dem Ausscheiden mindestens drei Jahre verstrichen, gilt die neue (zu Recht heftig kritisierte) Rechtsprechung des BAG:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

Grüße

&Tschüß

Tommie

Wolfgang