Hallo zusammen,
Herr X war bei Firma Y GmbH & Co. KG unbefristet angestellt, bis die Filiale durch einen Betriebsübergang verkauft wurde.
Herr X hatte sich zwischenzeitlich erneut bei Firma Y beworben. Eine Anstellung war jedoch nicht möglich mit Verweis auf §14 des TzBfG, da Firma Y aktuell nur befristet einstellt.
Nun ist durch eine Umfirmierung der Muttergesellschaft aus der Y GmbH & Co. KG die YZ GmbH & Co. KG geworden, zudem sind neue Geschäftsführer eingesetzt worden.
Frage:
Wäre es dadurch möglich Herrn X mit einem befristeten Arbeitsvertrag wieder einzustellen oder gilt §14 auch in diesem Fall weiterhin?
Grüße
Tommie