ich verstehe den Sinn und Zweck der Frankfurter Stadtverwaltung nicht , dass U-Bahn System für 99 Jahre zu vermieten und direkt wieder zurück zu mieten.
Wer kann mir die Vorzüge bzw. Nachteile dieses Vorhabens nennen?
das ist im Grunde ein mittlerweile normales „sale and lease back“-Geschäft. Kommt wie der Name schon andeutet aus Amerika, wo die öffentliche Hand, aber auch Konzerne als erste damit begonnen haben.
Hintergrund ist das Schaffen von kurzfristiger Liquidität (über den Verkauf von Eigentum).
Wie gesagt, wird zu Zeiten knapper Kassen gerne gemacht. Kann natürlich theoretisch billiger sein als eine Neukreditaufnahme. Hat aber für mich (v.a. beim Fiskus) immer den touch vom Verkauf von Tafelsilber, um Betriebsausgaben durchzuführen, was natürlich ein betriebswirtschaftliches Desaster ist.
Viele Kommunen machen das allerdings im Moment v.a. mit Gebäuden etc.
am Samstag gab es hierzu einen ausführlichen Artikel in der Frankfurter Rundschau (leider noch nicht im Netz; vielleicht schaust Du gelegentlich nochmal unter http://www.fr-aktuell.de/).
Das Ganze nennt sich Cross Border Leasing und wird wohl schon in vielen Städten (vor allem in NRW) gemacht. Dabei werden städtische Einrichtungen (wie U-Bahn-Netze, Krankenhäuser, Kläranlagen etc.) für 99 Jahre an US-amerikanische Unternehmen verpachtet und dann zurückgeleast.
Der Trick bei dieser Geschichte ist, dass solche Geschäfte in den USA subventioniert bzw. steuerlich begünstigt werden. Diese Subvention teilen sich dann die deutsche Kommune und das amerikanische Unternehmen. Neben kurzfristiger Liquidität gibt´s also auch noch Geld vom amerikanischen Steuerzahler.
wichtig ist für mich, wer das sagen hat.
Ist das nur ein Steuertrick der Amerikaner, oder können die jetzt die U-Bahn Takte, die Anzahl der Schwestern im Krankenhaus usw. bestimmen.
Gegen Steuertricks habe ich ja nichts, aber wenn die Stadt Frankfurt jetzt bei den Investoren Bitte, Bitte machen muss, um einen Sonderzug einzusetzten ist das nicht so gut.
Es ist wohl schon so, dass die deutsche Kommune nach deutschem Recht Eigentümer und Betreiber der jeweiligen Einrichtung bleibt. Soweít ich es verstanden habe, ist das Betriebsergebnis für die Amerikaner auch nicht interessant. Spannend wird es wohl, wenn die ganze Einrichtung erweitert oder auch verkleinert werden soll (was ja z. B. bei Kläranlagen nicht ganz ausgeschlossen ist). Angeblich lassen sich diese Dinge aber vertraglich regeln.
die Bürger der Stadt Bergisch-Gladbach haben in einem Bürgerbegehren ein Cross-Border-Leasing der städtischen Kläranlage und des Kanalnetzes unterbunden. Die wesentlichen Argumente gegen das Geschäft waren:
Der Vertrag wird in englische Sprache mit Gerichtsstand New York gemacht.
Eine Stadt, die sich wie Bergisch-Gladbach, seit Jahren durch Misswirtschaft hervortut erschien der Bevölkerung als nicht kompetent durch einen von amerikanischen Spezialisten aufgesetzten Vertrag durchzublicken.
Nach amerikanischen Recht gilt der amerikanische Vertragspartner als Eigentümer der Kläranlage, nach deutschem Recht nach wie vor die Stadt Bergisch-Gladbach.
Wie wird das wohl ein New-Yorker Gericht sehen?
Die Stadt Bergisch-Gladbach hatte vor, sich nach 25 Jahren aus dem auf 99 Jahre laufenden Vertrag freizukaufen. Das Geld dafür sollte zurückgelegt werden.
Auch dies traut eigentlich niemand der Stadt zu, solange Geld zu verwahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zumindest als Sicherheit für einen weiteren Kredit dienen würde, erschien recht hoch.
Dises Geschäft greift weit in die Zukunft. Unsere Kinder dürfen sich damit herumschlagen und nimmt ihnen die Möglichkeit eigenverantwortlich mit ihrer Stadt umzugehen.
Argumente für das Cross-Boarder-Leasing:
Wir haben Geld nötig, egal wo das her kommt. Wir sind pleite und stehen im Haushaltssicherungsverfahren
Zur Info:
Die Stadt Köln hat Strassenbahn, Kläranlagen und, soweit ich weiss, noch so manches andere ´ver-cross-boarder-least´.
Genützt hat es ihr nichts, sie steht genauso pleite da wie andere Städte und Kommunen.
Eine weitere Meinung der CBL-Gegner von BGL war, dass wir offensichtlich einen Missstanmd in Deutschland haben: Die Städte und Gemeinden sind nicht in der Lage den ihnen übertragenen Aufgaben und Pflichten mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nachzukommen. Ein CBL ´hilft´ hier nur kurzfristig und verwässert das Problem. Man könne sich doch nicht durchpfuschen, indem man langfristig die Fehler im Steuersystem anderer Länder suche und die dortigen Steuerzahler für eigene Zwecke bezahlen lasse.
„Wenn es einen Misstand gibt, so gehört er auf den Tisch und gelöst!“
Klar ist, dass Banken und Juristen, die bei diesem Geschäft als Gewinnler ohne Risiko hervorgehen, dies ganz anders sehen.
Schließlich winkt den Banken eine kräftige Provision durch die Durchführung der Transaktion, den Juristen ausserdem noch einige zukünftige Reisen nach New-York.
Weiterhin ist die Stadtverwaltung dafür gewesen, weil man durch dieses Geschäft zunächst das tun kann, was man als bestes kann: Geld ausgeben.
Man stelle sich vor, dass jedes Jahr aufs Neue städtische Bedienstete sich den Kopf zerbrechen, welchen Gegenstand der Stadt man denn noch so ´vercrossboarderleasen´ kann.