Hi!
Ich wollte mal wissen, was für Rechte die heutige zivile u-Boot-fahrt hat.
Heißt: Kann ich mir mein eigenes 3 Kw U-Boot bauen und
Führerscheinlos in öffentlichen Gewässern bretreiben?
cu Jojo
keinesfalls kannst du das. never! scheitert schon daran, dass du gegen die allgemeinen regeln verstößt, die besagen, dass man dich jederzeit gut muss sehen können, alles weitere erübrigt sich dadurch. wenn du allerdings nicht tauchst, gilt für dein u-boot das gleiche wie für alle anderen boote: mit führerschein see kannst du alles fahren, mit führerschein binnen kannst du alles bis 15 m fahren, ab 15 und bis 25 m brauchst du binnen den E-schein mit streckenkunde und begleiteten fahrten (8x berg und 8x tal für jeden abschnitt mit jedem x-beliebigen binnenschiffer und 4x berg und 4x tal mit anerkanntem ausbilder). aber natürlich würde uns www-user vielmehr interessieren, wie du dir das denkst mit dem eigenbau eines u-bootes *lach*
keinesfalls kannst du das. never!
Wenn er dabei die Vorschriften über die Kennzeichnung und die Beleuchtung (Lichterführung) einhält, kein Problem.
scheitert schon daran, dass du gegen die allgemeinen regeln verstößt,
die besagen, dass man dich jederzeit gut muss sehen können, alles
weitere erübrigt sich dadurch.
Wo findest Du diese allgemeinen Regeln niedergeschrieben? Das interessiert mich jetzt aber brennend. Mir ist nur bekannt, daß ich mich selbst (wie auch immer) kümmern muß andere Wasserfahrzeuge zu erkennen. Mir sind da keine Regeln bekannt, welche da irgendwelche Farben für das Seefahrzeug vorschreiben, noch wie weit diese nur eintauchen dürfen. Wie gesagt, eine Nennung der Fundstelle wäre da schon interessant.
wenn du allerdings nicht tauchst, gilt für dein u-boot das gleiche
wie für alle anderen boote: mit führerschein see kannst du alles
fahren,
Ganz klare Falschaussage! Der Sportbootfüherschein See gilt nur für Sportboote und nicht für alles und wenn er sein U-Boot für Sport- und Erholungszwecke einsetzt und es als solches (als Sportboot) zuläßt, dann darf er es auch wieder mit seinem Sportbootführerschein fahren!
mit führerschein binnen kannst du alles bis 15 m fahren,
Ebenfalls falsch. Nicht alles, nur Sportboote.
ab 15 und bis 25 m brauchst du binnen den E-schein mit streckenkunde
und begleiteten fahrten (8x berg und 8x tal für jeden abschnitt mit
jedem x-beliebigen binnenschiffer und 4x berg und 4x tal mit
anerkanntem ausbilder).
Der von Dir genannte „E-Schein“ heißt je nach dem richtig „Sportpatent“ (Rhein) oder „Schifferpatent E“ (sonst. Binnengewässer). Das mit der Streckenkunde ist auch nicht auf allen Gewässern notwendig (wie sich das bei Dir anhört), sondern nur auf dem Rhein, der Donau (Vilshofen bis Straubing), der Oberweser (Minden bis Hann. Münden), der Oberelbe (Obergrenze des Hamburger Hafen bis Schöna), der Unteren Havel-Wasserstraße (Plaue bis Havelberg), der Oder (Ratzdorf bis Widochowa) und der Saale (von der Mündung in die Elbe bis Bernburg).
Und x-beliebig darf der Binnenschiffer auch nicht sein. Er muß schon selbst ein Patent mit Streckenzeugnis für die betreffende Strecke haben.
Genau so falsch ist Deine Aussage, daß man 8 x zu Berg und zu Tal mit einem Binnenschiffer und 4 x zu Berg und zu Tal mit einem anerkannten Ausbilder fahren muß. Entweder oder, aber nicht und!
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Werner Olderdissen
Hi!
Erst mal: Ich wollte mich nur über die Rechte informieren, kein
U-Boot bauen oder so! Das darf man bei www doch auch oder?
Nach deinen Regeln wäre doch grundsätzlich das Tauchen mit U-Booten verboten, doch die werden ja noch eingesetzt.
Ich bin mir nicht sicher, aber dürfen kleine Schiffe mit max. 3.xx kW nicht ohne Schein gefahren werden?
cu
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Erst mal: Ich wollte mich nur über die Rechte informieren, kein
U-Boot bauen oder so! Das darf man bei www doch auch oder?
Klar, dafür ist dieses Forum doch da.
Nach deinen Regeln wäre doch grundsätzlich das Tauchen mit
U-Booten verboten, doch die werden ja noch eingesetzt.
Ich denke auch, daß er da etwas überzogen hat.
Ich bin mir nicht sicher, aber dürfen kleine Schiffe mit max.
3.xx kW nicht ohne Schein gefahren werden?
Das ist richtig. Sportboote mit einer Motorisierung unter 5 PS / 3,68 kw dürfen führerscheinfrei gefahren werden.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Werner Olderdissen
Ich meinte natürlich, wenn er auf TAUCHFAHRT ist. ÜBER Wasser sind wir uns einig. Aber da man bei Tauchfahrt nun mal keine Lichter trägt, sondern unsichtbar ist, würde es tatsächlich schon daran scheitern.
Die Hinweise auf die Führerscheine sind richtig, allerdings hatte ich auch nur von Sportbooten gesprochen. Und bei einem Binnenschiffer gehe ich doch davon aus, dass er für das betreffende Gewässer ein Patent hat - sonst hat er ein Problem…
Hi!
Erstmal danke für die Antworten!
Da hier ja scheinbar keiner Erfahrungen zu dem Thema hat, werde ich bei Gelegenheit mal bei entsprechenden Behörden nachfragen und das Ergebnis hier posten.
cu Jojo
Nochmals, wenn es sich um ein Sportboot (zur Ausübung des Tauschsport) handelt, dann gibt es da keine Bauvorschriften und wenn der Antrieb dabei unter 5 PS (3,68 kw) ist, auch keine Führerscheinvorschriften.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Werner Olderdissen
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Auf alle Fälle darfst Du nicht die Schiffahrt behindern .
Auf einer Gewässerstraße ist es bestimmt nicht erlaubt .
Für Taucharbeiten wird die Schiffahrt ja zum Beispiel gesperrt .
Aber wenn es ein Gewässer ist , wo nichts passieren kann , warum nicht . Es gibt aber noch unzählige Vorschriften für jedes einzelne Gewässer , zum Beispiel Naturschutzsachen .
In vielen Naturschutzgebieten sind Motorgeräte verboten . ( Elektrogeräte aber meist erlaubt .)
MfG
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Auf alle Fälle darfst Du nicht die Schiffahrt behindern.
Das gilt nicht nur für U-Boote.
Für Taucharbeiten wird die Schiffahrt ja zum Beispiel gesperrt.
Das ist nicht immer der Fall. In der Regel wird auf dem Begleitfahrzeug des Tauchers das Flaggensignal „Taucherarbeiten“ gesetzt, was andere verpflichtet ausreichenden Abstand zu halten und mit äusserster Vorsicht zu passieren.
In vielen Naturschutzgebieten sind Motorgeräte verboten . (
Elektrogeräte aber meist erlaubt.)
Das Wesen eines U-Bootes liegt u.a. auch darin, daß es in der Regel bei der Tauchfahrt Elektromotoren als Antriebsmaschine(n) einsetzt.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Werner Olderdissen
Wo findest Du diese allgemeinen Regeln niedergeschrieben? Das
interessiert mich jetzt aber brennend. Mir ist nur bekannt,
daß ich mich selbst (wie auch immer) kümmern muß andere
Wasserfahrzeuge zu erkennen. Mir sind da keine Regeln bekannt,
welche da irgendwelche Farben für das Seefahrzeug
vorschreiben, noch wie weit diese nur eintauchen dürfen. Wie
gesagt, eine Nennung der Fundstelle wäre da schon interessant.
Ganz klare Falschaussage! Der Sportbootfüherschein See gilt
nur für Sportboote und nicht für alles und wenn er sein U-Boot
für Sport- und Erholungszwecke einsetzt und es als solches
(als Sportboot) zuläßt, dann darf er es auch wieder mit seinem
Sportbootführerschein fahren!
Soweit ich das beurteilen kann ist beides Falsch. Man braucht zum Segeln oder zum Führen eines privaten schiffes eigentlich gar keinen Führerschein. In Internationalen Gewässern sowieso nicht. Dies gilt zumindest mal für die Privatschiffahrt. Bei Berufsschiffahrt gilt internationales Seerecht (übrigens auch für die privaten Schiffe) aber da spricht man von Patenten. Das Einzige, was einem Ohne Führerschein Kopfschmerzen bereiten sollte ist die Vericherung, denn die zahlt dann nicht, wenn man keine Befähigung nachweisen kann. Man kann sich auch kein Schiff Chartern, aber ich kenne Leute, die Segelschiffe haben, die keinerlei Führerschein besitzen.
U-Boote unterliegen in Internationalen Gewässern auch keinen Beschränkungen und selbst in nationalen Gewässern glaube ich nicht, dass man eine Betriebsgenehmigung braucht. Für die Versicherung braucht man das bestimmt. Sind aber nur Mutmassungen. Genaues erfährt man bestimmt bei der zuständigen Behörde.
Gruss MArtin
Wo findest Du diese allgemeinen Regeln niedergeschrieben? Das
interessiert mich jetzt aber brennend. Mir ist nur bekannt,
daß ich mich selbst (wie auch immer) kümmern muß andere
Wasserfahrzeuge zu erkennen. Mir sind da keine Regeln bekannt,
welche da irgendwelche Farben für das Seefahrzeug
vorschreiben, noch wie weit diese nur eintauchen dürfen. Wie
gesagt, eine Nennung der Fundstelle wäre da schon interessant.
Ganz klare Falschaussage! Der Sportbootfüherschein See gilt
nur für Sportboote und nicht für alles und wenn er sein U-Boot
für Sport- und Erholungszwecke einsetzt und es als solches
(als Sportboot) zuläßt, dann darf er es auch wieder mit seinem
Sportbootführerschein fahren!
Soweit ich das beurteilen kann ist beides Falsch.
Wenn das Deiner Meinung nach falsch ist, dann sag mir wo man etwas darüber findet, mit welcher Farbe Wasserfahrzeuge gestrichen werden müssen. Auch eine Fundstelle über Eintauchtiefen von Fahrzeugen. Nicht hier nur einfach behaupten, daß das falsch ist.
Man braucht zum Segeln oder zum Führen eines privaten schiffes
eigentlich gar keinen Führerschein.
Was verstehst Du unter „privatem Schiff“? Eines welcher keiner Behörde gehört? Ein Sportboot oder was? Der Begriff „privates Schiff“ ist nicht gebräuchlich und sagt mir im ersten Moment auch nichts aus. Im Führerscheinrecht wird auch nicht zwischen „privaten“ und anderen Eigentümern von Wasserfahrzeugen unterschieden. Da ist einzig die Bestimmung (Sportboot/nicht Sportboot) und die Größe des Fahrzeugs maßgeblich. Und Dein Beispiel mit dem Segeln ist auch nicht richtig. z.B. auf dem Bodensee, versch. Landesgewässern, auch auf den Bundeswasserstraßen in und um Berlin brauchst Du sehr wohl auch für ein reines Segelfahrzeuge eine Fahrerlaubnis (Führerschein). Schau mal in der Sportbootführerscheinverordnung etc. nach, dann bist Du ein Posten schlauer und wirst hier nicht mehr solche Behauptungen aufstellen.
(schnipp)
Dies gilt zumindest mal für die Privatschiffahrt.
Was ist den nun „Privatschiffahrt“? Das hab ich auch noch nie gehört. Den Begriff findet man auch in keinem Gesetz.
Man kann sich auch kein Schiff Chartern,
Ich habe da so bunte Scheine die heißen „Euro“ und „Dollar“. Wenn ich davon genügend auf den Tisch lege, dann kann ich weltweit damit so gut wie jedes Wasserfahrzeug chartern. Charter hat mit Führerscheinrecht überhaupt nichts zu tun!
aber ich kenne Leute, die Segelschiffe haben, die keinerlei
Führerschein besitzen.
Ich kenne solche Leute auch. Die haben dann aber auch keinen Motor über 5 PS /3,68 kw an Bord ihres Segelbootes und setzen das Segelboot auch nur da ein, wo für reine Segelboote keine Führerscheinpflicht besteht.
(schnipp)
Sind aber nur Mutmassungen.
Eben, und genau deshalb helfen die hier überhaupt nicht weiter!
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Werner Olderdissen