Hallo,
vllt könnt ihr Experten mir helfen!
Ich habe in der letzten Woche zwei Jobs angenommen. Mit Steuern hatte ich noch nie zu tun und dementsprechend hilflos stehe ich davor. Beim Finanzamt konnte ich mich noch nicht melden, das werde ich Montag nachholen.
Die eine Beschäftigung ist ein ganz normaler Minijob auf 400€ Basis. Dort soll ich auch meine Lohnsteuerkarte abgeben.
Die zweite macht die Sache komplizierter. Dort habe ich kein festes Monatsentgelt und arbeite als freiberufliche Mitarbeiterin, also ich muss mich um Versicherung Besteuerung und Rentenkram selber kümmern. Bei diesem werde ich zwar meistens 320 € im Monat kommen, aber es kann eben auch mal mehr oder weniger sein.
Und jetzt stehe ich ratlos davor und weiß nicht weiter.
Selber versichern: Kein Problem
aber da hört es auch schon auf. Wie soll ich das mit den Steuern machen, wie mit dieser pauschalen Rente?
Reicht die Lohnsteuerkarte, die ich für mein FSJ hatte überhaupt aus?
Ich würd mich total freuen, wenn mit jemand helfen könnte und ich hier nicht mehr schwitzen muss!
Sorry, kann ich leider nicht helfen.
Gruß Claus
Hallo,
die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit sind von Dir in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Was Du mit der pauschalen Rente meinst, weiss ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo mushroomcloud,
nicht schwitzen sondrrn informieren.
Der erste Ansatz - Termin beim FA - ist schon sehr gut.
Dein Arbeitgeber Minijob braucht keine Lohnsteuerkarte; Dein Einkommen wird pauschal versteuert.
Dein 2. Job als Freifberufler erfordert m. E. eine Gewerbeanmeldung ( Gewerbeamt des Landkreises ansprechen ). Hier ist Info ans FA erforderlich, mit dem Du Dich über eventuelle Steuervorauszahlungen verständigen mußt.
Bei dem von Dir genannten Einkommen mtl. sollte keine Steuer anfallen.
Bezüglich der Rentenversicherung kläre die Sachlage mit Deinem Rentenversicherungsträger ab. Durch den Minijob wird auch ein Minimum an Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Freiberufler müssen nach meinen Informationen weitere Beiträge zahlen. Wie das bei Deiner Kombination ist, kann ich nicht beurtelen. Also Termin beim Rentenversicherer !!
Krankenkasse nicht vergessen. Auch dort einen Beratungstermin wahrnehmen. Automatisch versichert durch Minijob oder Zusatzbeitrag aufgrund freiberuflicher Tätigkeit. Leider keine Ahnung.
Also nochmals: nicht schwitzen, sondern sich ganz einfach bei den drei Stellen informieren.
Ein schönes Wochende !!!
Bei weiteren entstehen Fragen kannst Du mich ruhig anschreiben.
MfG
Stefan Seidel
Hallo,
Man hat nur einen 400.-€ Job Steuerfrei
Für den 2 Job musst du dir bei deiner Stadt/Gemeinde eine 2 Lohnsteuerkarte ausstellen lassen.Da dein 2 job sehr gering bezahlt ist und du dich da auch noch selbst Versichern sollst arbeitest du dort direkt umsonst denn das geht alles für Krankenkasse,Rente, Steuer usw. drauf. Wahrscheinlich werden dann beide Löhne zusammengezählt und dann kannst du für alles Steuer bezahlen.Zum Schluß bleiben dir von den 720.-€ nur noch 340.-€ übrig. Ich rate dir von dem 2 Job ab,das ist eine Abzocke.Mach lieber den 400.-€ job und suche dir eine Teilzeitarbeit dazu wo du vom Arbeitgeber versichert bist.Ein freiberuflicher Job muss mindestens 1000.-€ bringen das es sich rentiert zu arbeiten.Dem Finanzamt musst du jetzt überhaupt nichts melden,erst bei der Jahreseinkommenssteuer deine Einnahmen angeben,die du dann auch von deinem Arbeitgeber automatisch bekommst.Auch beim 400.-€ Job.
Hoffe das ich dir etwas helfen konnte.
Gruß
monika61
Hallo,
wenn du einen Minijob hast, der pauschal versteuert wird, musst du eigentlich nicht deine Lohnsteuerkarte abgeben.
Deine selbständigen Tätigkeit musst du beim Finanzamt anmelden. Ist ein kleiner Fragebogen. Dort trägst du den geschätzten Jahresgewinn ein - also Einnahmen minus Ausgaben. Das Amt setzt dann entsprechende Vorauszahlungen fest.
Am Ende des Jahres musst du dann eine Steuererklärung machen und für die selbständige Tätigkeit eine Einnahmeüberschussrechnung fertigen. Gibt es als Vordruck.
Gruß
Hallo mushroomcloud,
bevor ich Ihre Frage ordnungsgemäß beantworten kann, muss ich zuerst eine Gegenfrage stellen.
Haben Sie ein Gewerbe als Freiberufler gemeldet?
Man kann nur bei einem Arbeitgeber, die Lohnsteuerkarte abgeben und bei dem anderem ein Gewerbe melden.
Keine Bange, auch hier gibt es das Geringfügigesgewerbe, so das Sie das Finanzamt nicht aufs Kreuz legsen.
Ihr Jahreseinkommen sollte dann die 8000,00 € nicht überschreiten.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
mfg
Angela06
Hallo,
könnte es sein, dass der zweite Job unter die Scheinselbständigkeit fällt? Du kannst dich hier informieren was Scheinselbständigkeit ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbständigkeit. Dann müsstest du dich nämlich nicht um die Sozialversicherungen kümmern.
Gruß,
Thomas
Hallo,
>Reicht die Lohnsteuerkarte, die ich für mein FSJ hatte überhaupt aus?
Hallo,
bei dem ersten 400 € Job brauchen Sie m.E. keine Lohnsteuerkarte abgeben, da hier der Arbeitgeber vom Lohn pauschale Lohnsteuer- und Soz.vers. Beiträge abführen muss.
Bei der zweiten Sache sind Sie nach meinem empfinden Arbeitnehmer und dort müssen Sie die Lohnsteuerkarte abgeben. Dort sind Sie dann gesetzl. soz.verischert und die Lohnsteuer wird entsprechend abgeführt.
Ich würde an Ihrer stelle auch noch Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen (evtl. können diese Sie freistellen da Ihre Einnahmen nach Ihren Schilderungen nicht gerade hoch sind).
Hallo
Stimmt Freiberuflich muss man sich um alles selbst kümmern ich weiß nicht genau aber ich glaube es gibt da pauschalen die man zahlen muss.
Bei einem Betrag von rund 320 € bin ich mir nicht so ganz sicher ob sich das lohnt am besten du fragst beim Finanzamt nach die können dir bestimmt helfen.
LG Mausi123